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Mischling aus Rottweiler und Staffordshire

von Björn L.

Hallo! Wir halten in der Hausgemeinschaft 2 Mischlingshunde aus Rottweiler und Staffordshire(Rüde kastriert und Hündin).In wie fern kann der Lärm spelender Hunde die dann halt auch mal Bellen und Knurren als Belästigung ausgelegt werden?Können diese beiden Mischlinge als Kampfhunde oder Listenhunde eingestuft werden? Danke für eure Mühen!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob die Hunde Kampf- oder Listenhunde eingestuft werden, hängt von der jeweiligen Verordnung des entsprechenden Bundeslandes ab. Gemäß § 6 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland dürfen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie von American Pit Bull Terrier nur mit Sondergenehmigung gehalten werden, so dass ihre Mischlinge auch dazu zählen. Ab wann Hundegebell bzw. Knurren als Belästigung eingestuft werden kann, hängt von einigen Faktoren ab, zum Beispiel von der Dauer des Bellens, der Lautstärke, von der Tageszeit etc. und kann demnach unter Umständen eine Lärmbelästigung darstellen.

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