zurück zur Übersicht keine Aufklärung über langes Gaumensegel Chihuahua Schutzvertrag 15.01.2012 von Ingeborg H. ich habe im november bei einer tierhilfe einen chihuahua dackelmix gegen schutzgebühr erworben. bei übergabe, wurde meine mehrmalige frage ob der hund gesund sei mit ja beantwortet.kurze zeit später wurde ich durch schnarch/röchelgeräusche bei dem hund aufmerksam und ging zu einem tierarzt, der mich erst jetzt über dies aufklärte. ich wandte mich an die pflegemutter und ich wollte den hund aber nicht zurückgeben. 1 woche später würde die geräusche so stark. das der tierarzt das gaumensegel operativ kürzte. ich unterrichtete die tierhilfe davon und bat um beteiligung an den kosten. ich erhielt eine absage mit der begründung, das ich ihn übernommen hätte wie besehen. in den vertrag steht noch auf erkennbare mängel wurde hingewiesen. ich ging davon aus, das man ein unterbiß wie ich es im nachhinein erfuhr ein erkennbares zeichen ist, wie es im vertrag steht. außer der schutzgebühr von 250€ mußte ich nochmal 300€ für die op bezahlen. hab ich eine chance auf ganze oder teilweise kostenerstattung?? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier geht es um die Frage ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen die Tierhilfe zusteht. Dafür müsste zunächst der von Ihnen unterschriebene Vertrag zunächst vorliegen und geprüft werden. Des Weiteren wäre zu klären, ob das lange Gaumensegel eine Krankheit ist oder ob es sich dabei „nur“ einen hinzunehmenden Makel handelt. Des Weiteren müssten Sie der Tierhilfe ein Verschulden oder das absichtliches Verschweigen des langen Gaumensegels nachweisen können. Anzeichen für eine bewusste Täuschung entnehme ich Ihrer Schilderung nicht. Die Tierhilfe wird wahrscheinlich behaupten, nach bestem Wissen und Gewissen angegeben zu haben, dass der Hund gesund sei. Das Gegenteil nachzuweisen dürfte ohne konkrete Anhaltspunkte schwierig sein. Unabhängig davon könnte hier auch problematisch sein, dass Sie die Tierhilfe erst nach erfolgter OP zur Übernahme der Kosten aufgefordert haben und nicht bereits schon vorher. Sollten Sie die Tierarztkosten einklagen wollen, sollten Sie vorab ausführlich zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier geht es um die Frage ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen die Tierhilfe zusteht. Dafür müsste zunächst der von Ihnen unterschriebene Vertrag zunächst vorliegen und geprüft werden. Des Weiteren wäre zu klären, ob das lange Gaumensegel eine Krankheit ist oder ob es sich dabei „nur“ einen hinzunehmenden Makel handelt. Des Weiteren müssten Sie der Tierhilfe ein Verschulden oder das absichtliches Verschweigen des langen Gaumensegels nachweisen können. Anzeichen für eine bewusste Täuschung entnehme ich Ihrer Schilderung nicht. Die Tierhilfe wird wahrscheinlich behaupten, nach bestem Wissen und Gewissen angegeben zu haben, dass der Hund gesund sei. Das Gegenteil nachzuweisen dürfte ohne konkrete Anhaltspunkte schwierig sein. Unabhängig davon könnte hier auch problematisch sein, dass Sie die Tierhilfe erst nach erfolgter OP zur Übernahme der Kosten aufgefordert haben und nicht bereits schon vorher. Sollten Sie die Tierarztkosten einklagen wollen, sollten Sie vorab ausführlich zu den Kosten und den konkreten Erfolgsaussichten anwaltlich beraten lassen.