zurück zur Übersicht Chippflicht für Hunde in Thüringen 31.01.2012 von Elke M. Die Stadtverwaltung Dingelstädt hat beschlossen das jeder Hund gecippt werden muss.Ich habe einen 11 Jahre alten Michling für den ich Steuern zahle und der versichert ist.Er trägt immer seine Hundemarke und ist ein reiner Wohnungshund,kann mich die Stadtverwaltung zwingen den Hund zu cippen?Ich bitte um Antwort und verbleibe mit freundlichen Güßen Elke Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Stadtverwaltung Dingelstädt hat nicht selbst beschlossen, dass jeder Hund gechipt werden muss. Vielmehr setzt sie die Pflicht aus § 2 Absatz 4 des Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren um. Darin heißt es unter anderem: „Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Der Halter hat der zuständigen Behörde die Kennzeichnung anzuzeigen…“. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht, kann die Behörde gemäß § 14 des Gesetzes unter Umständen ein Bußgeld erheben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Stadtverwaltung Dingelstädt hat nicht selbst beschlossen, dass jeder Hund gechipt werden muss. Vielmehr setzt sie die Pflicht aus § 2 Absatz 4 des Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren um. Darin heißt es unter anderem: „Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Der Halter hat der zuständigen Behörde die Kennzeichnung anzuzeigen…“. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht, kann die Behörde gemäß § 14 des Gesetzes unter Umständen ein Bußgeld erheben.