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Gesunder Hund wurde ohne meine Zustimmung eingeschläfert

von Beate B.

Mein Vater hat meinen Hund ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung zu einem Tierarzt gebracht und ihn einschläfern lassen. Auslöser dafür war ein "Beissvorfall" der erstmalig aufgetreten ist. Mein Hund hat in einer ungünstigen Situation nach mir geschnappt und mich unglücklicherweise am Kopf getroffen. Für mich alles halb so schlimm, für meinen Vater wohl so gravierend, dass er kurzerhand meinen Hund ohne mein Wissen zum Tierarzt gebracht hat. Mein Hund ist gerade mal 6 Jahre alt geworden und war kerngesund, dieses kann auch mein Haustierarzt bezeugen der meinen Hund kannte. Ich möchte gerne wissen, wie ich gegen den Tierarzt vorgehen kann und welche Möglichkeiten ich habe, damit der Tierarzt zur Rechenschaft gezogen wird. Mein Hund war gechipt und hatte bei der Einschläferung an seinem Geschirr die Tasso-Marke angebracht, die nach Überprüfung angezeigt hätte, dass der Hund auf mich gemeldet war. Der Tierarzt hatte weder geprüft, ob mein Vater der rechtmäßige Besitzer des Hundes ist, noch hat er keinerlei Bedenken gehabt einen jungen und gesunden Hund einzuschläfern....

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn Sie den Vorfall etwas verharmlosend beschreiben, hat Ihr Hund Sie in den Kopf gebissen, die Sorge Ihres Vaters um Sie ist daher durchaus nachvollziehbar. Ob jedoch die sofortige Einschläferung des Hundes gegen Ihren Willen hätte vorgenommen werden dürfen, kann nur durch das zuständige Ordnungsamt bzw. Veterinäramt entschieden werden. Sollte der Hund in Ihrem Alleineigentum gewesen sein, hätte Ihr Vater die Einschläferung nicht ohne Ihren Willen vornehmen lassen dürfen, da es sich rechtlich um ein fremdes Tier, also fremdes Eigentum handelt. Hinsichtlich des Tierarztes müsste zunächst geprüft werden, ob es sich um einen fremden Tierarzt handelt, der den Hund und Ihren Vater das erste Mal gesehen hat oder ob der Tierarzt sowohl Sie als auch Ihren Hund kannte. Da niemand ein Tier ohne Notwendigkeit töten darf, macht sich ein Tierarzt schadensersatzpflichtig und unter Umständen auch strafbar, wenn er dagegen verstößt. Sie könnten sich schriftlich an die Tierärztekammer Nordrhein in Kempen und/oder die Bundestierärztekammer in Berlin wenden und den Vorfall dort anzeigen. Des Weiteren könnte Sie anwaltlich prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

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