zurück zur Übersicht Sicherung des Hundes im Auto in Deutschland und Dänemark 02.06.2012 von Jens L. Sehr geehrte Frau Fries, ist es gesetzlich in Deutschland und oder Dänemark verboten den Hund im Fußraum des Beifahrers zu transportieren? Transportbox und Gurtsystem sind zwar grundsätzlich vorhanden, aber auf der Urlaubsreise ist weder im Kofferraum, noch auf den sitzen Platz für unseren Hund. Daher möchten wir ihn gern zum ihn "sichernden" Beifahrer in den Fußraum geben. Dank & Gruß Jens L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Gedanke, dass der Beifahrer den Hund „sichert“, ist zwar naheliegend aber in einer brenzligen Stresssituation dürfte das illusorisch sein. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, wie und auf welchem Platz Hunde im Auto transportiert werden müssen. Da Hunde keine Personen sind fallen sie unter die „Ladung“ und müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Ob dies durch ein Geschirr und einen Anschnallgurt, eine festeingebaute oder mobile Transportbox oder auch durch ein Netz oder Gitter geschieht ist egal. Die Hauptsache ist, dass der Hund während der Fahrt nicht frei im Auto herumläuft. Bei einem Unfall, bei dem z.B. durch Zeugen oder einen Sachverständigen nachgewiesen werden kann, dass dieser aufgrund des nicht gesicherten Hund im Auto passiert ist, darf –neben dem anfallenden Bußgeld und den Punkten- die Kaskoversicherung unter Umständen die Regulierung des Schadens verweigern! Zu der gesetzlichen Regelung in Dänemark kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Wenden Sie sich z.B. an die Dänische Botschaft in Berlin. Hinweisen möchte ich Sie jedoch dringend auf das aktuelle Problem in Dänemark, dass Grundstücksbesitzer Hunde (auch Touristenhunde), die frei auf ihrem Grundstück herumlaufen unter bestimmten Umständen abschießen dürfen! Dies geht zwar auf ein Gesetz von 1872 zurück, ist jedoch sehr aktuell. Da Sie nie wissen können ob Ihr Hund gerade zufällig ein fremdes Grundstück betritt oder überquert, sollten Sie Ihren Hund unbedingt anleinen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der Gedanke, dass der Beifahrer den Hund „sichert“, ist zwar naheliegend aber in einer brenzligen Stresssituation dürfte das illusorisch sein. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, wie und auf welchem Platz Hunde im Auto transportiert werden müssen. Da Hunde keine Personen sind fallen sie unter die „Ladung“ und müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Ob dies durch ein Geschirr und einen Anschnallgurt, eine festeingebaute oder mobile Transportbox oder auch durch ein Netz oder Gitter geschieht ist egal. Die Hauptsache ist, dass der Hund während der Fahrt nicht frei im Auto herumläuft. Bei einem Unfall, bei dem z.B. durch Zeugen oder einen Sachverständigen nachgewiesen werden kann, dass dieser aufgrund des nicht gesicherten Hund im Auto passiert ist, darf –neben dem anfallenden Bußgeld und den Punkten- die Kaskoversicherung unter Umständen die Regulierung des Schadens verweigern! Zu der gesetzlichen Regelung in Dänemark kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Wenden Sie sich z.B. an die Dänische Botschaft in Berlin. Hinweisen möchte ich Sie jedoch dringend auf das aktuelle Problem in Dänemark, dass Grundstücksbesitzer Hunde (auch Touristenhunde), die frei auf ihrem Grundstück herumlaufen unter bestimmten Umständen abschießen dürfen! Dies geht zwar auf ein Gesetz von 1872 zurück, ist jedoch sehr aktuell. Da Sie nie wissen können ob Ihr Hund gerade zufällig ein fremdes Grundstück betritt oder überquert, sollten Sie Ihren Hund unbedingt anleinen.