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Hundeschreck-Gerät

von Astrid C.

Sehr geehrte Frau Fries, unser Nachbar hat ein Hundeschreck-Gerät der Marke Royal Gardeneer aufgestellt, das auf unser Grundstück gerichtet ist. Es arbeitet mit Bewegungssensor und sendet Töne in wechselnden Hochfrequenzen aus. Unsere Hunde können nicht mehr auf den Hof oder in den Garten, sonst werden sie beschallt, was starkes Meideverhalten auslöst. Bei mir führte es zu einer 2 Tage dauernden schweren Migräne-Attacke, so daß die Polizei meine Anzeige wegen Körperverletzung entgegengenommen hat, aber keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sieht. Wie sehen sie die Rechtslage und was können wir tun, damit das Gerät entfernt wird (der Nachbar läßt nicht mit sich reden, er hat aber auch keinen Anlaß für diese Maßnahme, es ist eine reine Schikane, weil wir uns vorher mit ihm gestritten haben.) Mit freundlichen Grüßen, Astrid C.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

So wie Tiere bei Trennungen und Scheidungen zu Leidtragenden werden, so passiert dies oft auch in Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie Ihr Fall zeigt. Das Aufstellen eines solchen Gerätes ist zwar nicht verboten und stellt daher allein noch keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Strafbar bzw. Ordnungswidrig kann der Gebrauch jedoch dann werden, wenn der Nachbar es mutwillig dazu einsetzt um Ihren Tieren zu schaden. Gemäß § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Verstöße hiergegen sind in den §§ 17 und 18 TierSchG geregelt. Wer einem Wirbeltier z.B. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, kann gemäß § 17 Nr. 2 b) TierSchG mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Dafür müsste natürlich nachgewiesen werden, dass Ihre Hunde Leiden und/Schmerzen zugefügt werden. Dies sollten Sie der Polizei noch zur Kenntnis geben. Des Weiteren sollten Sie sich auch an das zuständige Ordnungsamt wenden und den Fall dort schildern. Auch der Umstand, dass der Nachbar das Gerät offensichtlich bewusst so positioniert hat, dass Ihre Hunde sich Ihrem Grundstück nicht mehr bewegen können, sollten Sie dort mitteilen. Fertigen Sie wenn möglich Fotos an, um den Standort des Geräts zu dokumentieren. Auch wenn Sie es zum Wohle Ihrer Hunde und Ihrer eigenen Gesundheit schaffen, dass Ihr Nachbar das Gerät entfernen muss, wird dies Ihren Nachbarschaftsstreit jedoch eher anfachen, statt beenden. Um weitere Repressalien gegen Ihre Hunde zu vermeiden, sollten Sie wenn möglich versuchen, den Streit mit Ihrem Nachbarn aus der Welt zu schaffen.

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