zurück zur Übersicht Probleme mit dem Nachbarn wegen Geschäft der Katzen in seinem Garten 24.07.2012 von Andrea N. Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen in einer für mich wichtigen Angelegenheit. Ich halte zwei Katzen, die über eine Katzenleiter nach draußen können, also Freigang haben. Jetzt habe ich ein Schreiben von meinem Nachbarn gegenüber bekommen, der sich über die Scheißerei meiner Katzen in seinem Garten beschwert. Er möchte Anzeige erstatten und es beim Magistrat melden und redet von Gesetzen und Verordnungen für die Haltung von Haustieren im städtischen Bereich, die ich nicht kenne. Meine erste Bitte: Können Sie mir Infos bezüglich solcher Gesetze und Verordnungen geben? Meine zweiter Bitte: Was kann ich tun, wenn der Nachbar mich verklagt? Ich kann nicht verhindern, dass meine Katzen in fremden Gärten ihr Geschäft verrichten, die Katzen kennen schließlich kein Grundstücksverbot. Es gibt zudem noch zig andere Katzen aus der Nachbarschaft, die ebenfalls in diesen Garten kommen, der Nachbar aber behauptet, nur meine Katzen würden hineinscheißen. Er schreibt auch, der Kot sei gesundheitsgefährdend, könne Toxoplasmose auslösen. Er hat scheinbar Beete mit Lebensmitteln in seinem Garten. Meine Katzen sind beide kastriert und geimpft und verfügen übrigens auch über ein Katzenklo in der Wohnung, welches sie regelmäßig benutzen. Für Ihre Bemühungen vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Andrea Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die deutschen, wie auch wahrscheinlich die österreichischen, Gerichte regelmäßig. Da dieser Service aber nur für Sachverhalte ist, die sich nach deutschem Recht richten, kann ich Ihnen weder die österreichische Gesetzeslage noch die Rechtsprechung aufzeigen. Lassen Sie sich daher bitte vor Ort anwaltlich beraten. Für die Rechtslage in Deutschland soll exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich die Katzen desjenigen sind, den in Anspruch nimmt, damit niemand für das Verhalten fremder Katzen haften muss.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die deutschen, wie auch wahrscheinlich die österreichischen, Gerichte regelmäßig. Da dieser Service aber nur für Sachverhalte ist, die sich nach deutschem Recht richten, kann ich Ihnen weder die österreichische Gesetzeslage noch die Rechtsprechung aufzeigen. Lassen Sie sich daher bitte vor Ort anwaltlich beraten. Für die Rechtslage in Deutschland soll exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich die Katzen desjenigen sind, den in Anspruch nimmt, damit niemand für das Verhalten fremder Katzen haften muss.