zurück zur Übersicht Privater Hundeverkauf ohne Vertrag 27.08.2012 von Ulrike M. Ich habe am Samstag unseren Mops an ein kinderloses Ehepaar verkauft. Nach nur einer Nacht, rief die Frau bei mir an und druckste nur umher. Ich glaube, sie wollte den Hund wieder abgeben. Wie ist die Rechtslage? Bin ich auch ohne Vertrag verpflichtet, den Hund zurüch zu nehmen oder nicht? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es keinen Vertrag gäbe, wenn kein Schriftstück unterzeichnet wurde. Wenn zwei Personen sich darüber einig sind, dass ein Hund gegen einen Kaufpreis übertragen werden soll, dann liegt bereits ein mündlicher wirksamer Kaufvertrag vor. Unabhängig davon sollte jedoch jede Vereinbarung schriftlich festgehalten werden, damit zwischen den Parteien klar ersichtlich ist, wer wem was schuldet und zum anderen zu Beweiszwecken. In Ihrem Fall begehrt die Käuferin also den Rücktritt vom Kaufvertrag. Da Sie wahrscheinlich diesen Punkt nicht besprochen oder geregelt haben, müssten die gesetzlichen Gründe für einen möglichen Rücktritt geprüft werden. Da Sie bzw. die Käuferin jedoch keinen Grund angegeben haben, kann dies nicht beantwortet werden. Wenn also keine Gründe für einen Rücktritt vorliegen, müssten Sie den Hund also theoretisch auch nicht zurücknehmen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es keinen Vertrag gäbe, wenn kein Schriftstück unterzeichnet wurde. Wenn zwei Personen sich darüber einig sind, dass ein Hund gegen einen Kaufpreis übertragen werden soll, dann liegt bereits ein mündlicher wirksamer Kaufvertrag vor. Unabhängig davon sollte jedoch jede Vereinbarung schriftlich festgehalten werden, damit zwischen den Parteien klar ersichtlich ist, wer wem was schuldet und zum anderen zu Beweiszwecken. In Ihrem Fall begehrt die Käuferin also den Rücktritt vom Kaufvertrag. Da Sie wahrscheinlich diesen Punkt nicht besprochen oder geregelt haben, müssten die gesetzlichen Gründe für einen möglichen Rücktritt geprüft werden. Da Sie bzw. die Käuferin jedoch keinen Grund angegeben haben, kann dies nicht beantwortet werden. Wenn also keine Gründe für einen Rücktritt vorliegen, müssten Sie den Hund also theoretisch auch nicht zurücknehmen.