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Artgerechte Hundehaltung

von Ingeborg W.

Unsere Nachbarn haben sich getrennt; der Hund (1järhiger Labrador) ist nun Scheidungswaise, sitzt den ganzen Tag alleine zuhause - der Nachbar arbeitet ganztags - und heult und bellt vor Kummer. Angeblich kommt - so die Auskunft des Nachbarn - jemand mal tagsüber, der den Hund "mal rauslässt" (das heißt "Geschäft auf dem Rasen erledigen"). Der Hund bekommt keine Zuwendung, keinen Auslauf. Meine Versuche (und die der umliegenden Nachbarn, die den Hund auch heulen hören). dem Nachbarn deutlich zu machen, dass er eine Lösung für den Hund finden muss,stoßen auf keinen furchtbaren Boden. Der Nachbar hat sich übrigens auch vor der Trennung nicht um den Hund gekümmert. Seine ehemalige Partnerin hat das getan. Was gibt es für eine Möglichkeit, um diese (in meinen Augen) Tierquälerei zu unterbinden? Mit vielem Dank für Ihre Antwort im Voraus und freundlichem Gruß Inge W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, wie lange ein Hund am Tag allein sein darf, scheint die geschilderte Situation nur bedingt eine artgerechte Haltung zu sein. Einschlägig ist unter anderem das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSChHuV). In § 2 der TierSChHuV sind die allgemeinen Anforderungen an die Hundehaltung genannt. Danach ist einem Hund ausreichend Auslauf im Freien sowie ausreichend Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. Was im Einzelfall “ausreichender Auslauf und Umgang mit der Bezugsperson“ ist, ist schwierig zu sagen. Da ein Gespräch mit dem Halter offensichtlich keine Lösung ist, sollten Sie sich zum Wohle des Hundes zusammen mit den anderen Nachbarn schriftlich an das zuständige Ordnungs- und Veterinäramt wenden und dort den Fall schildern. Handelt es sich um einen begründeten Verdacht einer nicht artgerechten Haltung können die Ämter die erforderlichen Maßnehmen einleiten, z.B. einen Hausbesuch machen, dem Halter Auflagen zur Hundehaltung erteilen usw. Zusätzlich könnten Sie beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung gegen den Halter wegen der Lärmbelästigung erwirken. Bei jedem Verstoß gegen diese Verfügung müsste der Halter dann zur Strafe eine bestimmte Geldsumme zahlen. Wenn ihm schon nicht am Wohle des Hundes gelegen ist, bei der Zahlung eine gehörigen Geldbuße wird er wahrscheinlich nach einer Lösung suchen.

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