zurück zur Übersicht Hartz IV und Hundesteuern 29.09.2009 von Nicole M. Hallo, ich wollte mal fragen, wer die Hundesteuern bezahlt, wenn ein Hundehalter Hartz IV- Empfänger ist? Wo kann man nachfragen, ob und wann es gezahlt wurde? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde erlässt eine Hundesteuersatzung, in der nicht nur die Höhe der Steuer sondern u.a. auch geregelt ist, wer keine oder weniger Steuern bezahlen muss. So beträgt z.B. in die Köln die Hundesteuer derzeit jährlich 156,00 Euro pro Hund. Für Empfänger von Sozialhilfe wird die jährliche Steuersumme auf 60,00 € reduziert, jedoch nur für einen Hund. Steuerpflichtig ist jedoch nach wie vor der Hundehalter selbst. Fragen Sie bei ihrem Ordnungsamt nach der Regelung für Buxtehude. Ob und wann jemand Hundesteuer zahlt, werden Sie als Privatperson aufgrund des Datenschutzes nicht in Erfahrung bringen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde erlässt eine Hundesteuersatzung, in der nicht nur die Höhe der Steuer sondern u.a. auch geregelt ist, wer keine oder weniger Steuern bezahlen muss. So beträgt z.B. in die Köln die Hundesteuer derzeit jährlich 156,00 Euro pro Hund. Für Empfänger von Sozialhilfe wird die jährliche Steuersumme auf 60,00 € reduziert, jedoch nur für einen Hund. Steuerpflichtig ist jedoch nach wie vor der Hundehalter selbst. Fragen Sie bei ihrem Ordnungsamt nach der Regelung für Buxtehude. Ob und wann jemand Hundesteuer zahlt, werden Sie als Privatperson aufgrund des Datenschutzes nicht in Erfahrung bringen können.