zurück zur Übersicht Hund geschenkt bekommen 05.11.2012 von Nicole K. Guten Tag Frau Fries, ich habe ein sehr dringendes Anliegen. Ich habe seit einer Woche einen Hund der bei der Tochter einer Arbeitskollegin war. Diese hat den Hund von einem Freund, der diesen wegen eines Umzuges zu ihr in Pflege gab um den Hund nicht mit Umzugsstress zu belasten. Nach dem Umzug wollte er den Hund wieder abholen, dies tat er aber nicht. Als die Tochter der Kollegin diesen Freund anrief um ihn zu fragen, wann er denn endlich seinen Hund holen möchte...antwortete dieser: gar nicht ich habe ihn dir geschenkt, sie zu wie du klar kommst. Diese versuchte den Hund dann weiter zu vermitteln, da sie ihn in ihrer Wohnung auch nicht behalten konnte. Sie fand niemanden und wollte den Hund ins Tierheim bringen. Als mir meine Kollegin diese Geschichte erzählte, habe ich den Hund an mich genommen und möchte ihn auch gern behalten. Er passt gut in unsere Familie und braucht endlich ein zu Hause. Das Problem dieses Falls liegt darin, das der eigentliche Hundebesitzer trotz der mündlichen Schenkung die Hundepapiere nicht rausrücken will. Was kann ich da nur tun !!! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Offensichtlich ist der Vorbesitzer damit einverstanden, dass Sie den Hund haben. Er fordert ihn also nicht zurück, will aber im Besitz der Papiere bleiben. Um zu prüfen, ob Sie gegen ihn einen Herausgabeanspruch haben, müsste zunächst verbindlich geklärt werden, ob Sie rechtlich Eigentümerin des Hundes geworden sind. Ihre Schilderung deutet zwar daraufhin, für eine verbindliche Klärung müssen jedoch alle Einzelheiten des Sachverhalts bekannt sein. Des Weiteren ist zu prüfen, mit welcher Begründung er die Papiere zurückhält und ob er dazu auch ein Recht hat. Wichtig wäre auch zu wissen um welche Papiere es sich handelt. Hat er z.B. nur den Heimtierausweis oder handelt es sich um einen Rassehund, für den er eine Ahnentafel etc. besitzt? Lassen Sie sich anwaltlich beraten ob und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Offensichtlich ist der Vorbesitzer damit einverstanden, dass Sie den Hund haben. Er fordert ihn also nicht zurück, will aber im Besitz der Papiere bleiben. Um zu prüfen, ob Sie gegen ihn einen Herausgabeanspruch haben, müsste zunächst verbindlich geklärt werden, ob Sie rechtlich Eigentümerin des Hundes geworden sind. Ihre Schilderung deutet zwar daraufhin, für eine verbindliche Klärung müssen jedoch alle Einzelheiten des Sachverhalts bekannt sein. Des Weiteren ist zu prüfen, mit welcher Begründung er die Papiere zurückhält und ob er dazu auch ein Recht hat. Wichtig wäre auch zu wissen um welche Papiere es sich handelt. Hat er z.B. nur den Heimtierausweis oder handelt es sich um einen Rassehund, für den er eine Ahnentafel etc. besitzt? Lassen Sie sich anwaltlich beraten ob und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.