zurück zur Übersicht Rattengift im Keller ausgelegt 22.11.2012 von Thomas B. In dem für alle Mieter zugänglichen Bereich im Keller hat unser Vermieter Rattengiftköder ausgelegt. Dies wurde weder durch einen Aushang noch durch eine Mieterinformation angekündigt. Mein Blindenführhund hatte nun einen dieser Giftköder im Maul und ich eine dicke Tierarztrechnung. Kann es sein das man einfach Rattengiftköder auslegen kann ohne die Mieter zu informieren? Muss evt. ein Vermieter, der über den Umstand meiner Erblindung und einem Blindenführhund im Haus Kenntnis besitzt mich mündlich darüber informieren? Gibt es eine Rechtsgrundlage wonach ich die mir entstandenen Kosten an den Vermieter weitergeben kann? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 823 Absatz 1 BGB ist derjenige, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen. Neben dieser allgemeinen gesetzlichen Regelung könnte Ihnen hier auch ein Schadensersatzanspruch aus dem Mietrechtsverhältnis zustehen. Da Rattengift auch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf Rattengift nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden. Zudem sollte die Stelle mit Warnschildern markiert und die Bewohner darauf hingewiesen werden. Da Ihr Hund leider zu Schaden gekommen ist, nehme ich an, dass das eigentlich Gift ungesichert und daher nicht vorschriftsmäßig ausgelegt wurde. Lassen Sie, soweit dies noch möglich ist, Beweisfotos anfertigen und sprechen mit anderen Mietern, ob eventuell noch weitere Haustiere erkrankt sind. Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich auf, Ihnen die entstandenen Tierarztkosten innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Falls er sich weigert, sollten Sie sich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko einer Klage beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 823 Absatz 1 BGB ist derjenige, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen. Neben dieser allgemeinen gesetzlichen Regelung könnte Ihnen hier auch ein Schadensersatzanspruch aus dem Mietrechtsverhältnis zustehen. Da Rattengift auch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf Rattengift nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden. Zudem sollte die Stelle mit Warnschildern markiert und die Bewohner darauf hingewiesen werden. Da Ihr Hund leider zu Schaden gekommen ist, nehme ich an, dass das eigentlich Gift ungesichert und daher nicht vorschriftsmäßig ausgelegt wurde. Lassen Sie, soweit dies noch möglich ist, Beweisfotos anfertigen und sprechen mit anderen Mietern, ob eventuell noch weitere Haustiere erkrankt sind. Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich auf, Ihnen die entstandenen Tierarztkosten innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Falls er sich weigert, sollten Sie sich anwaltlich über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko einer Klage beraten lassen.