Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen

In mehr als 20 EU-Ländern ist das Registrieren von Hunden bereits Vorschrift

Einer Katze wird ein Transponder von einem Tierarzt gesetzt. © TASSO e.V.
Auch Katzen sollten gekennzeichnet und registriert werden.

Seit Jahren fordert TASSO die Einführung einer deutschlandweiten, gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und auch Katzen. Für Hunde ist in mehr als 20 EU-Ländern die Kennzeichnung und Registrierung bereits seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Auch für Katzen sollte eine entsprechende Verpflichtung dringend eingeführt werden.

Vorteile einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht

Die Notwendigkeit der verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung spiegelt sich, heute mehr denn je, in der stetig wachsenden Anzahl von Heimtieren wider. Wären alle Hunde und Katzen in Deutschland in einem Heimtierregister registriert, könnte die Halterin oder der Halter sofort ermittelt werden und die Tiere wären dank der Registrierung schnell wieder zu Hause.

Neben der schnelleren Rückführung entlaufener Tiere bringt eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung weitere Vorteile mit sich. So wird durch die Rückverfolgbarkeit vom Tier zum Besitzer oder der Besitzerin das Verantwortungsbewusstsein gesteigert, was sowohl einen Einfluss auf den Erwerb an sich als auch auf die Pflege und Haltung eines Tieres hat. Zudem könnten auch Tierhalter oder Tierhalterinnen, die ihr Tier quälen oder aussetzen, zur Verantwortung gezogen werden. Eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung könnte darüber hinaus auch die Strafverfolgung im Bereich des illegalen Welpenhandels verbessern. Außerdem ist von einem Beitrag zur Gesundheit von Tier und Mensch durch bessere Möglichkeiten zur Rückverfolgung von Zoonosen wie z.B. Tollwut auszugehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die Aufenthalte in Tierheime Kosten entstehen. Wären alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei einem Heimtierregister wie TASSO erfasst, könnten Millionenbeträge eingespart werden. Da mit 11 Millionen registrierten Tieren bereits fast die Hälfte aller Hunde und Katzen in Deutschland bei TASSO registriert ist, wäre voraussichtlich auch der bürokratische Aufwand für die Einführung einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nicht übermäßig groß.

Trügerische Sicherheit: Hunderegister Niedersachsen

Öffentliche Register für die Registrierung von Hunden gibt es in Deutschland aktuell in sechs Bundesländern (Niedersachsen, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westphalen, Berlin). Niedersachsen hat als erstes Bundesland bereits 2013 ein solches Register eingeführt. Nach dem niedersächsischen Hundegesetz müssen seit dem 1. Juli 2013 alle Hundehalter ihr Tier bei einem extra dafür geschaffenen Hunderegister (www.hunderegister-nds.de) kostenpflichtig eintragen lassen. TASSO befürchtet seitdem eine trügerische Sicherheit bei Hundehaltern. Denn die Registrierung im niedersächsischen Hunderegister hat einen ganz anderen Zweck als den von TASSO verfolgten. Die Registrierung bei TASSO dient der Rückvermittlung entlaufener Tiere. Eine Registrierung nach dem niedersächsischen Hundegesetz dagegen dient lediglich der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung des Hundehalters oder der Hundehalterin und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter. Weiterführende Informationen zum Hunderegister Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

TASSO rät daher: Hundehalter oder Hundehalterinnen, die im Vermisstenfall ihres Tieres auf Nummer sicher gehen wollen, sollten ihr Tier auf jeden Fall zusätzlich kostenlos bei TASSO registrieren.

Registrierungspflicht in Österreich und der Schweiz

Österreich: Modellcharakter für eine europäische Lösung
Seit dem 1. Juli 2008 gilt in Österreich die Registrierungspflicht für neugeborene Hunde. Danach müssen Welpen innerhalb von drei Monaten gechippt und in einer österreichischen Datenbank registriert werden. Österreich hat es geschafft, eine Registrierungspflicht ohne großen behördlichen Aufwand umzusetzen, indem die privatrechtlichen, bereits bestehenden Register, die längst hunderttausende registrierte Tiere vorweisen können, eingebunden werden, anstatt ein neues, staatliches Register aufzuziehen. Dadurch wurde unnötiger bürokratischer Aufwand für die Hundehalter und Hundehalterinnen vermieden. Österreich nimmt daher eine Vorbildstellung innerhalb der EU für die Umsetzung einer Registrierungspflicht ein, die auch auf breite Akzeptanz bei der Bevölkerung stößt. Durch die Einbindung von privaten Registern werden Fehler vermieden, wie sie beispielsweise gerne von Bundesländern in Deutschland (zum Beispiel Niedersachsen) gemacht werden. Denn dort werden oftmals regionale Register aufgezogen, anstatt auf bestehende zurückzugreifen. Damit werden die Tierhalter und Tierhalterinnen mit zusätzlichen Kosten und die Kommunen mit zusätzlichem Aufwand unnötig belastet.

Schweiz: Weniger ausgesetzte Tiere dank Registrierung
Eine Registrierung hilft, ein verlorenes Tier schnell an seinen Halter oder seine Halterin zurück zu vermitteln. Das ist allgemein bekannt. Denn durch den 15-stelligen Zahlencode des Transponders ist eine eindeutige Identifizierung des Halters oder der Halterin möglich. Weniger bekannt ist, dass eben diese Identifizierung auch dazu beiträgt, dass weniger Tiere ausgesetzt werden. Seit 2006 die Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip für Hunde in der Schweiz eingeführt wurde, verzeichnen die dortigen Tierheime zum Beginn der Urlaubszeit einen deutlichen Rückgang der ausgesetzten Tiere.

 

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