EU-Heimtierausweis: Pflicht für Reisen mit Tier

Der europäische Reisepass für Haustiere

Schwarzer Hund mit seinem spanischen EU-Heimtierausweis. © TASSO

Der EU-Heimtierausweis ist ein blaues und unverzichtbares Heftchen, wenn Sie mit Ihrem Haustier in Länder der Europäischen Union verreisen möchten. Ohne diesen Reisepass für Tiere dürfen Sie mit Ihrem Tier nicht offiziell in andere europäische Länder einreisen. Daher sollte dieser stets dabei sein, wenn es für Sie über die deutschen Grenzen hinausgehen soll.

Der Heimtierausweis gilt in erster Linie als Identitätsnachweis für Ihr Tier und zusätzlich als Nachweis darüber, dass Ihr Tier eine gültige Tollwutimpfung hat. Er gilt sozusagen als Gesundheitsvorsorgemaßnahme, damit keine kranken oder infizierten Tiere ins Land gebracht werden. Gleichzeitig dient er auch als Maßnahme im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel, da durch die Ausweispflicht – eigentlich – keine zu jungen und nicht geimpften Tiere über europäische Grenzen hinweg gebracht werden dürfen.

Die wichtigsten 7 Fragen und Antworten rund um den EU-Heimtierausweis haben wir zusammengestellt.

Wann brauche ich einen EU-Heimtierausweis?

Ein EU-Heimtierausweis wird benötigt, wenn Sie mit Ihrem Haustier ins europäische Ausland reisen möchten. Ebenso muss er vorliegen, wenn ein Tier aus dem Ausland nach Deutschland einreisen soll.

Wenn Sie also einen Hund aus dem Ausland adoptiert haben, ist der Ausweis Pflicht, damit das Tier nach Deutschland kommen kann. Wurde der Heimtierausweis zum Beispiel von einem spanischen Tierarzt ausgestellt, so hat Ihr Tier dann auch ein Leben lang einen spanischen Pass – dieser ist natürlich genauso gültig, wie ein Pass der in Deutschland ausgestellt wurde.

Für welche Tiere ist der Heimtierausweis notwendig und wer stellt diesen aus?

Vorgeschrieben ist der EU-Heimtierausweis für Grenzübertritte mit Hunden, Katzen und Frettchen. Eingeführt wurde er im Dezember 2014 und nur niedergelassene Tierärzte mit Ermächtigung der jeweiligen Landesbehörden dürfen den Ausweis ausstellen und ausfüllen. Hier finden Sie weitere Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU.

Welche Voraussetzungen müssen für die Ausstellung des Ausweises erfüllt werden?

Damit ein Heimtierausweis vom Tierarzt ausgestellt werden kann, ist eine Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung notwendig. Bitte beachten Sie, dass bei Tieren, die nach 2011 geboren sind, die Kennzeichnung durch einen Mikrochip erfolgen muss und auch nur diese Art der Kennzeichnung beim Übertritt über die europäischen Grenzen akzeptiert wird. Darüber hinaus wird auch eine gültige Tollwutimpfung benötigt.

Dadurch ergibt sich auch eine Besonderheit bei der Adoption aus dem Ausland: Sollten Sie einen Welpen aus dem Ausland adoptieren, ist eine offizielle Ausreise erst ab der 16. Lebenswoche möglich. Da die Tiere erst ab der 12. Woche geimpft werden können und die Tollwutimpfung erst nach 21 Tagen wirksam und damit gültig ist.

Was wird im EU-Heimtierausweis eingetragen?

Hier werden die wichtigsten Daten zum Haustier eingetragen. Dazu gehören unter anderem:

  • Transpondernummer und/oder Tätowierung sowie die Platzierung des Mikrochips (diese Seite muss laminiert/versiegelt werden)
  • Art, Rasse und Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres
  • Merkmale des Tieres, wie beispielsweise das Fellkleid
  • Daten und Gültigkeit der Impfungen
  • Informationen zum Halter, Adresse und Name
  • Kontaktdaten des behandelnden Arztes

Das Geburtsdatum des Tieres ist nicht bekannt

Vor allem bei Tierschutz-Tieren ist das Geburtsdatum oft nicht bekannt. Dieses ist aber zwingend erforderlich, daher wird dann der 1. Januar des geschätzten Geburtsjahres genommen.

Was tun beim Halterwechsel?

Leider kommt es manchmal vor, dass ein Tier in ein neues Zuhause kommt. Jeder Besitzerwechsel wird ebenfalls vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis eingetragen. Gibt es dafür keine freien Felder mehr, muss ein neuer beantragt werden. Die alten Besitzerdaten dürfen nicht einfach mit den neuen überklebt werden.

Und wofür benötige ich den gelben Impfpass?

Wenn Sie mit Ihrem Tier aus Deutschland nicht ausreisen möchten, dann reicht der gelbe Impfpass aus. Die beiden Dokumente unterscheiden sich wie folgt:

Impfpass:

  • Ist nur in Deutschland gültig
  • Inhalt ist einsprachig, also deutsch
  • Kostenlos
  • Wird vom Tierarzt ausgestellt

EU-Heimtierausweis:

  • Ist im EU-Ausland gültig und notwendig für den Grenzübertritt
  • Inhalt ist zweisprachig, in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch
  • Kostet je nach Tierarzt bis zu 35 Euro (Gebührenordnung für Tierärzte GOT)  
  • Wird vom ermächtigten Tierarzt ausgestellt und -gefüllt

Auch wenn Sie keinen EU-Heimtierausweis benötigen, sollten Sie Ihren Hund oder Ihre Katze unbedingt mit einem Transponder kennzeichnen lassen und die Transpondernummer gemeinsam mit Ihren Daten bei TASSO registrieren. Nur so ist eine eindeutige Identifizierung und Rückvermittlung möglich, sollte Ihr Tier zum Beispiel entlaufen.

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