Welche positiven Auswirkungen hat die Kastration von Katzen?
- Keine unkontrollierte Vermehrung. Wird die Vermehrung der Streunerkatzen gestoppt, vermindert sich auch ihr Leid und langfristig vielleicht sogar die Streunerkatzenproblematik an sich. Die Kastration von Hauskatzen mit Freigang beendet deren Mitverschulden am Leid der freilebenden Katzen, weil sie auch nicht mehr mit diesen Nachwuchs zeugen. Zudem verhindert die Kastration von Besitzerkatzen ungewollten Nachwuchs, der dann nicht vermittelt werden kann, und letztlich ins Tierheim gebracht, oder gar durch illegales Aussetzen beziehungsweise Töten „entsorgt“ wird.
- Sinkendes Unfallrisiko durch Verkleinerung des Aktionsradius beim Freigang. Vor allem kastrierte Kater halten sich aufgrund fehlenden Interesses an der Paarung in der näheren Umgebung ihres Zuhauses auf (sie werden „häuslicher“).
- Weniger Verletzungen durch Revierkämpfe.
- Geringere Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Schrumpfende Populationen und der Wegfall fortpflanzungsbedingter Stressoren und Belastungen senken bei den freilebenden Katzen den Infektionsdruck. Die Übertragung von Infektionserregern von der Mutterkatze auf Ihren Nachwuchs bereits im Mutterleib oder über die Milch wird verhindert. Auch nachlassendes Herumstreunen, weniger Kämpfe und Paarungen bedeuten weniger Tierkontakte, bei denen Krankheitserreger übertragen werden können. Die Infektionsrate mit gefährlichen Katzenkrankheiten wie FELV, FIV, FIP, Katzenseuche und Katzenschnupfen würde sinken. Dies gilt natürlich auch für die Verbreitung von Zoonosen.
- Weniger sexualhormoninduzierte Krankheiten. Die Entfernung von Eierstöcken und gegebenenfalls Gebärmutter verhindert folglich auch Erkrankungen dieser Organe sowie deren funktionelle Mitbegünstigung anderer Krankheiten. So ist die Katze vor der Entstehung entsprechender Krankheiten und Leiden geschützt.
- Keine Dauerrolligkeit bei Wohnungskatzen. Da bei der Katze der Eisprung erst durch den Deckakt ausleglöst wird, können reine Wohnungskatzen, die nach mehreren Rolligkeiten nicht gedeckt werden, eine sehr belastende Dauerrolligkeit mit Folgeerkrankungen entwickeln. Kastrierte Katzen haben dieses Problem nicht, weil sie nicht rollig werden.
- Höhere durchschnittliche Lebenserwartung der kastrierten Katzen im Vergleich zu unkastrierten Artgenossen.
Mit welchem Alter sollten Katzen kastriert werden?
Der Eintritt der Geschlechtsreife liegt bei Katzen etwa zwischen dem 6. und 10. Lebensmonat. Bei weiblichen Katzen liegt der Zeitpunkt etwas früher als bei männlichen. Abhängig von verschiedenen Faktoren können Katzen beiderlei Geschlechts jedoch auch deutlich früher – im Alter von 4 oder 5 Monaten – fortpflanzungsfähig werden. Die Kastration sollte im Idealfall schon vor Eintritt der Geschlechtsreife erfolgen, um zu vermeiden, dass bei der Kätzin bereits die erste Rolligkeit zu einer Trächtigkeit führt bzw. der Kater schon Nachwuchs zeugt. Wenn dieser Vorgang nicht unbemerkbar abläuft, zeigt er sich bei der weiblichen Katze mit dem ersten Auftreten der Rolligkeit: Etwa 3-4 Tage und Nächte lang schreit die Katze und wälzt sich auf dem Boden. Wird sie nicht gedeckt, ist alle 2-3 Wochen mit einer Rolligkeit zu rechnen.
Der Kater beginnt mit Eintritt der Geschlechtsreife das Harnmarkieren und fällt durch einen strengeren Geruch auf.
Weitere Fakten rund um die Katzenkastration
- Die Annahme, dass eine Frühkastration bei Katzen zu körperlichen oder verhaltensrelevanten Problemen führt, konnte durch jahrzehntelange Erfahrung in den USA sowie durch wissenschaftliche Studien widerlegt werden.
- Leider hält sich der Irrglaube, eine Katze müsse vor der Kastration wenigstens einmal Junge bekommen haben, hartnäckig. Dabei ist die Fortpflanzung weder aus medizinischer noch aus verhaltensphysiologischer Sicht für eine Katze notwendig. Meist steckt hinter diesen Äußerungen eher der Wunsch des Besitzers nach einem Wurf süßer Katzenbabys.
- Reine Wohnungskatzen sollten ebenfalls kastriert werden, da auch sie entlaufen und sich dann draußen mit anderen Katzen paaren können. Ferner verhindert die Kastration auch bei ihnen Leiden durch die Rolligkeiten sowie hormonell bedingte Krankheiten.
- Die Kastration von Katzen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung verstößt auch nicht gegen das Amputationsverbot gemäß §6 TierSchG.
Was ist der Unterschied zwischen der Kastration und der Sterilisation von Katzen?
Sowohl die Kastration als auch die Sterilisation sind chirurgische Methoden zur dauerhaften Ausschaltung der Fortpflanzungsfähigkeit bei weiblichen und männlichen Tieren.
- Sterilisation: Bei der Sterilisation werden nur die keimleitenden Organe (Eileiter und Samenleiter) verschlossen oder durchtrennt, mit dem Ziel, den Transport von Ei- und Samenzellen zu verhindern. Sterilisierte Katzen und Kater haben aber weiterhin funktionstüchtige Keimdrüsen (Eierstock und Hoden)! Das heißt, sie zeigen weiterhin Paarungsverhalten mit allen auch für die Tiere negativen Begleiterscheinungen. Diese Operationsmethode spielt jedoch im Vergleich zur Kastration eine extrem untergeordnete Rolle und wird kaum durchgeführt.
- Kastration: Bei der Kastration werden die keimbildenden Organe (Eierstöcke und Hoden) entfernt, mit dem Ziel, die Entstehung reifer Ei- oder Samenzellen zu verhindern. Da die Eierstöcke und Hoden auch Produktionsstätten für Sexualhormone sind, bewirkt ihre Entfernung neben der Unfruchtbarkeit auch den Rückgang hormonell bedingter Verhaltensweisen der Katzen, wie zum Beispiel Aggressivität, Streunen und Harnspritzen beim Kater und die Rolligkeit bei der Katze. Ferner können kastrierte weibliche Katzen keine Erkrankungen und Funktionsstörungen wie Eierstockzysten, Dauerrolligkeit, Gesäugetumoren oder Gebärmuttererkrankungen mehr bekommen, weil ihnen die entsprechenden Organe oder Hormone fehlen.
Die Kastration von Katzen ist eine Routineoperation unter Vollnarkose, die in nahezu allen Kleintierpraxen durchgeführt wird. Sie hat sich aufgrund der vielen Vorteile gegenüber der Sterilisation als das Mittel der Wahl zur irreversiblen Unfruchtbarmachung von Katzen durchgesetzt.
Was wird bei der Kastration genau gemacht?
Bei der Kastration der weiblichen Katze wird die Bauchhöhle eröffnet. Dies geschieht meist über einen 3-5 cm langen Schnitt entlang der Bauchmittelinie unterhalb des Nabels. Die beiden Eierstöcke werden jeweils vorgelagert und nach Abbinden ihrer Blutgefäße abgesetzt (Ovarektomie). Je nach Operationstechnik beziehungsweise Befund wird auch gleich die Gebärmutter mit entfernt (Ovariohysterektomie). Anschließend werden Bauchdecke und Haut wieder mit Nähten verschlossen. 10 Tage nach dem Eingriff müssen ggf. noch die Fäden gezogen werden.
Beim Kater liegen die zu entfernenden Hoden bekanntermaßen außerhalb des Bauchraumes im Hodensack. Dieser wird mit einem oder zwei kleinen Schnitten eröffnet. Die Hoden werden herausgedrückt und mittels Abbinden und Durchtrennen der Samenstränge entfernt (Orchiektomie). Die Wunde im Hodensack schließt sich in der Regel rasch von selbst.
Ist die Kastration von Hauskatzen mit dem Amputationsverbot vereinbar?
Gemäß § 6 Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Wirbeltier vollständig oder teilweise Organe oder Gewebe zu entnehmen (Amputationsverbot).
Von diesem Verbot gelten jedoch neben dem Vorliegen einer medizinischen Indikation auch Ausnahmen wie zum Beispiel die „Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG). Gemeint ist hier die Kastration „aus Gründen des Tierschutzes“ um „die unkontrollierte Fortpflanzung von Tieren einzuschränken“. (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“, Drucksache 13/7015, S. 18). Die Kastration von Hauskatzen (Streuner- wie Besitzerkatzen) ist hiernach im Grundsatz zulässig, da:
- Hauskatzen sich unkontrolliert explosionsartig fortpflanzen
- Hauskatzen in der Regel unkontrollierten Freigang haben
- Deutschland ein tierschutzrelevantes Streunerkatzen-Problem hat