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Veterinäramt Katzenhaltung

von Claudia W.

Guten Tag, es handelt sich um folgende Situation: Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus und halte drei Freigänger, alle drei sind selbstverständlich kastriert, gechipt und auch bei Tasso registriert. Seit Frühjahr 2024 ist es mehrmals vorgekommen, dass eine Dame aus der Nachbarschaft sich mit abstrusen Anschuldigungen wegen einer der Katzen beim Tierschutzverein gemeldet hat. Ich wurde jedes Mal telefonisch kontaktiert, habe die Situation aufgeklärt und die Vorwürfe entkräftet. Unter anderem wurde mir unterstellt, ich hätte besagte Katze einfach einem anderen Nachbarn geklaut. Zuletzt stand dann im Herbst eine Dame vom Tierschutz unangekündigt auf meiner Terrasse, nachdem wieder eine Meldung über eine Verletzung des Tieres eingegangen war, verlangte die Vorlage der Tierarztrechnung für die Behandlung und unterstellte mir u.a., ich würde aus Geldmangel nicht mit der Katze zum Tierarzt gehen. In einem Gespräch mit der Leiterin des Tierschutzvereins wurde deutlich gemacht, dass ich bei einer weiteren Meldung durch die Dame an den Verein umgehend rechtliche Schritte einleiten werde. Aus vorherigen Gesprächen mit der Mitarbeiterin des Vereins weiß ich, dass besagte Dame gerade diese Katze gerne für ihre Tochter haben würde. Zudem hat sie wohl auch eine gesetzliche Betreuung. Nun war heute scheinbar das Veterinäramt hier, ich war jedoch nicht zu Hause und hatte eine Karte im Briefkasten, dass ich dort dringend wegen Katzenhaltung zurückrufen soll. Ich gehe davon aus, dass die Dame hier aus der Nachbarschaft sich nun direkt ans Veterinäramt gewendet hat und habe nun entsprechend Angst. Was habe ich da nun zu erwarten? Erfolgt eine Kontrolle meiner Wohnung? Werden mir Auflagen erteilt? Bekomme ich eine Chance, die Situation aufzuklären? Und vor allem, gibt es eine Möglichkeit, nachhaltig rechtlich gegen die Dame aus der Nachbarschaft vorzugehen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wahrscheinlich haben Sie mit dem Veterinäramt bereits gesprochen oder es hat ein Hausbesuch stattgefunden. Wenn dabei herauskam, dass es keine Beanstandungen gab, könnte dies sogar hilfreich sein, da aktenkundig ist, dass Sie Ihre Katzen artgerecht halten.
 
Um zu prüfen, ob und wie Sie die Nachbarin (eventuell über deren gesetzlichen Betreuer)  und gegebenenfalls auch den Tierschutzverein zum Unterlassen verpflichten können, sollte zunächst eine Akteneinsicht beim Veterinäramt gemacht werden, um die konkreten Anschuldigen gegen Sie und die jeweiligen Anzeigenerstatter im Einzelnen prüfen zu können. Falls Korrespondenz zwischen Ihnen und der Dame bzw. zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein gibt, müsste dieser auch eingesehen werden. Notieren Sie alle bisherigen Vorfälle möglichst detailliert und notieren sich auch ob Zeugen dabei waren.
 
 

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