Wichtige Regeln Aufhängen von Such- und Informationsplakaten und Verbreiten von Infomaterial Teilen E-Mail Herzlichen Dank, dass Sie uns beim Aufhängen von Such- und/oder Informationsplakaten und/oder dem Verbreiten von Informationsmaterial unterstützen möchten. Wir bitten Sie, sich dabei an die folgenden Regeln zu halten, um Unannehmlichkeiten für Sie und TASSO e.V. zu vermeiden. Bitte denken Sie auch immer daran, dass das Plakatieren und Verteilen von Suchplakaten, Flyern, etc. weder gegen geltendes Recht verstoßen noch Rechte Dritter verletzten darf. Regeln im öffentlichen Straßenraum Für das Verbreiten der Materialien in der Öffentlichkeit gelten die jeweiligen Straßen- und Wegegesetze der Bundesländer sowie in den jeweiligen Satzungen der Städte und Gemeinden bestimmte Vorschriften. Somit ist das Verbreiten nur nach vorheriger Erlaubnis durch die Behörde überhaupt erlaubt. Missachtungen dieser Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden. Nicht erlaubt ist daher: das Plakatieren/Verteilen z. B. an Bäumen, Laternenmasten, Straßenschildern, Sitzbänken, Bauzäunen, Stromkästen, Abfalleimer, etc. Regeln auf nicht öffentlichem und privatem Gelände Auch in privaten Bereichen ist das Plakatieren und das Verteilen nur nach vorheriger Zustimmung des Berechtigten (Eigentümer, Pächter, Besitzer, etc.) erlaubt. Andernfalls verstoßen Sie gegen die Rechte Dritter und dies kann im schlimmsten Fall zu Schadensersatz- und/oder Unterlassungs-/Beseitigungsansprüchen führen. Hierzu gehören: Fußgängerzonen, Einkaufszentren, Parkplätze, Briefkästen, Messen/Veranstaltungen, Mülltonnen, Hauswände, Tierarztpraxen, Tankstellen, Hundeschulen, Supermärkte, Postkästen, Telekomkästen, Autos, etc.