Der Kreis Paderborn hat aus Sicht des Tierschutzes einen wichtigen Schritt gemacht. Mit der kürzlich in Kraft getretenen Regelung, dass Katzen mit Freigang nun kastriert, gekennzeichnet und in einem Haustierregister – beispielsweise bei TASSO – registriert werden müssen, hat positive Auswirkungen für sogenannte Streunerkatzen. Die Tiere, die nicht in menschlicher Obhut, sondern auf der Straße leben, führen in der Regel ein elendiges Leben. Oft wurden sie ausgesetzt oder sind schon draußen geboren worden. „Diese freilebenden verwilderten Hauskatzen leiden extrem unter Kälte, Hunger und Krankheiten und sterben nicht selten einen qualvollen Tod“, erklärt Dr. Cristeta Brause, Tierärztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO. Sie ist sicher: „Der Schritt, den nach vielen anderen Städten und Gemeinden nun auch der Kreis Paderborn gemacht hat, ist der Richtige zum Schutz der Streunerkatzen, damit diese sich nicht weiter mit unkastrierten Besitzerkatzen vermehren können.“ TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Katzenschutzverordnungen mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen erlassen.
Damit das Katzenelend effektiver eingedämmt werden kann, hat der Gesetzgeber § 13b in das Tierschutzgesetz eingeführt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen Gebiete festzulegen, in denen große Streunerpopulationen mit erheblich leidenden Katzen leben. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verminderung der Anzahl dieser Katzen angeordnet werden, wie zum Beispiel die Kastrationspflicht für Besitzerkatzen. Andere Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls bereits Katzenschutzverordnungen eingeführt. Dazu gehören beispielsweise der Rhein-Sieg-Kreis sowie Essen, Düsseldorf und Bochum. TASSO hofft, dass weitere Städte und Gemeinden, die trotz Streunerkatzenproblem immer noch keine Katzenschutzverordnung erlassen haben, möglichst bald folgen werden.
Für die zu kastrierenden Hauskatzen mit Freigang hat eine solche Verordnung einen weiteren Vorteil: Denn sie sind durch die vorgeschriebene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Sollten sie einmal entlaufen, kann TASSO sie im Fundfall ihrem Halter zuordnen – sofern dieser seiner Pflicht nachgekommen ist und sie registriert hat. Und immerhin: Schon jetzt sind allein in NRW mehr als 896.000 Katzen bei TASSO registriert.
Informationen rund um die Katzenschutzverordnung im Kreis Paderborn finden Sie im Amtsblatt Nummer 21.
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