Sulzbach/Ts, 13. Dezember 2019 – Es trägt zwar keinen schönen Namen, ist aber ein Instrument von höchster Wichtigkeit und ein Hoffnungsschimmer im Kampf gegen das Elend der Streunerkatzen in Sachsen-Anhalt: Die Rede ist vom KatzSchErmÜG – oder, in der Langfassung – vom Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung bestimmter Gebiete zum Schutz freilebender Katzen, dessen Einführung in dieser Woche verkündet wurde. Denn viele Gemeinden, die Probleme mit Streunerkatzen haben, verfügen nun über eine wichtige Handlungsmöglichkeit. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, begrüßt das ausdrücklich.
Mit diesem Gesetz folgt das Land Sachsen-Anhalt dem Vorbild anderer Bundesländer, wie beispielsweise Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die bereits vor einiger Zeit zum Schutz der sogenannten Streunerkatzen ein vergleichbares Ermächtigungsgesetz erlassen haben. Hintergrund dieses sperrig klingenden Konstrukts ist der 2013 eingeführte § 13b Tierschutzgesetz. In diesem hat der Gesetzgeber den Ländern ermöglicht, auf tierschutzrechtlicher Basis sogenannte Katzenschutzverordnungen zu erlassen.
In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als etwa zwei Millionen Streunerkatzen. Hierbei handelt es sich um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen, die nun verwildert sind und in Kolonien auf verlassenen Grundstücken, Kleingartenanlagen, Friedhöfen, Campingplätzen und weiteren ähnlichen Orten leben. Im Gegensatz zur weitläufig verbreiteten Überzeugung kommen diese verwilderten Hauskatzen, die sich zuvor in menschlicher Obhut befanden, draußen nicht alleine zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen.
Ein Kernproblem, das permanent zur Verschlimmerung des Katzenelends beiträgt, ist zweifelsfrei die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Das nachhaltige und tierschutzgerechte Mittel zur Eindämmung des Katzenelends ist daher die Kastration. Da auch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang zur Vermehrung der Streunerkatzen beitragen, gehört es zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung, die eigenen Katzen zum Schutz der Streunerkatzen kastrieren zu lassen. Doch leider lassen noch immer viele Tierhalter ihre Freigängerkatze nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren. Hier setzen dann die sogenannten Katzenschutzverordnungen an, indem sie dies den Katzenhaltern als Pflicht auferlegen.
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Kommunen bei ihren Maßnahmen zur Eindämmung des Katzenelends zu unterschützen, begrüßt die Entscheidung des Landes Sachsen-Anhalt. „Wir hoffen nun, dass viele Städte und Gemeinden mit einer Streunerkatzenproblematik von dieser Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen werden, um dem Katzenelend nachhaltig entgegenzuwirken“, sagt Dr. Cristeta Brause, Katzenschutzexpertin von TASSO.
Offenbar hat zwar die Landeshauptstadt Magdeburg selbst kein Problem mehr mit ihren Streunerkatzen-Populationen, doch für andere Kommunen im Land könnte diese neue rechtliche Möglichkeit eine Lösung darstellen. Beim Blick auf die von TASSO geführte Liste der Städte und Gemeinden mit Katzenschutzverordnungen wird deutlich, dass dieses Instrument in anderen Bundesländern bereits teilweise intensiv genutzt wird.
Noch am Weltkatzentag, am 8. August, hatte der Landestierschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, Katzenhalter dazu aufgerufen, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Was bislang freiwillig war, könnte in Zukunft durch die aktuelle Entscheidung zur Pflicht werden und so einen großen Beitrag zum Katzenschutz leisten.
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