Sulzbach/Ts., 23. Oktober 2020 – Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. widerspricht entschieden der Aussage des Hessischen Innenministeriums, wonach sich die Rasseliste bewährt habe. Vielmehr belege die in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag (Drucksache (20/3574) aufgeführte Beißstatistik der vergangenen elf Jahre erneut das eklatante Versagen der Rasseliste. Dieser Statistik zufolge wurden lediglich 7,24 Prozent der Beißvorfälle, bei denen Menschen leicht, mittel oder schwer verletzt wurden, von sogenannten Listenhunden verursacht. Knapp 93 Prozent der Beißvorfälle in Hessen, bei denen Menschen zu Schaden kamen, wurden von Hunden verübt, deren Rassen nicht in der Hessischen Hundeverordnung gelistet sind.
„Die aktuellen Zahlen verdeutlichen erneut, dass die Rasseliste versagt hat und nur eine Scheinsicherheit vorgaukelt, denn die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich nicht durch seine Rassezugehörigkeit begründen“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. „Im Durchschnitt der vergangenen elf Jahre wurden jährlich etwa 300 Menschen in Hessen durch Hunde verletzt. Seit mehr als einem Jahrzehnt stagnieren die Zahlen der Beißvorfälle auf einem hohen Niveau und ein signifikanter Rückgang ist trotz Rasseliste nicht in Sicht. Somit ist die Aussage des Innenministeriums, die Rasseliste habe sich bewährt, völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar.“
„Wir fordern die Abschaffung der Rasseliste, da sie nachweislich keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr geleistet hat und stattdessen die Einführung eines Hundeführerscheins sowie einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle in Hessen gehaltenen Hunde“, so Mike Ruckelshaus. „Die Beißstatistik zeigt, dass es höchste Zeit ist für eine moderne Hundegesetzgebung in Hessen, die dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger und den Anforderungen an eine art- und verhaltensgerechte Hundehaltung gerecht wird. Jeder Hundebiss ist einer zu viel, deshalb brauchen wir jetzt endlich gesetzliche Regelungen, die eine echte Prävention zum Ziel haben.“
In diesem Zusammenhang erinnert Mike Ruckelshaus an die Änderung des hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus dem Jahr 2018, die es ermöglicht, in der Hundeverordnung von Hundehaltern und Hundeführern einen Nachweis über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen von Hunden zu verlangen sowie eine Kennzeichnung und Registrierung vorzuschreiben. Weiter weist der Tierschützer darauf hin, dass die Landesregierungen von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ihre Rasselisten schon vor Jahren wieder abgeschafft haben.
Teilen
E-Mail