Sulzbach, 22.09.2022 – Anlässlich des Welttollwuttages am 28. September weist die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Haustierregister betreibt, auf die nach wie vor existierenden Gefahren durch Tollwut hin. Weiterhin klärt TASSO über die geltenden Regeln für Hunde, Katzen und Frettchen in Deutschland auf und gibt Tipps für das Reisen mit Tier.
Tollwut ist eine gefährliche und in vielen Teilen der Welt immer noch verbreitete Zoonose – also eine Infektionskrankheit, die gleichermaßen bei Tieren und Menschen vorkommen und sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier übertragen werden kann. In Deutschland ist Tollwut meldepflichtig. „Dank systematischer Köder-Impfungen der Füchse und Schutzimpfungen für Haustiere gilt die terrestrische Tollwut seit 2008 in Deutschland als bekämpft“, weiß die Leiterin des Bereichs Tierschutz bei TASSO, Heike Weber. „Dennoch besteht auch hierzulande für Haustiere und Menschen die Gefahr einer Tollwut-Ansteckung – beispielsweise durch illegal nach Deutschland eingeführte infizierte Hunde, Katzen oder Frettchen, oder bei Reisen in Länder mit Tollwut-Vorkommen.“ Für Tierhalter ist es daher wichtig zu wissen, wie sie ihr Haustier vor der Krankheit schützen können und auf welche gesetzlichen Bestimmungen sie bei der Reise ins Ausland achten müssen.
Impfpflicht – ja oder nein?
In Deutschland herrscht keine generelle Impfpflicht gegen Tollwut bei Heimtieren. Dennoch kann die Impfung sinnvoll sein. Weber erklärt, wieso: „Wenn ein Tier Kontakt mit einem seuchenverdächtigen oder einem nachweislich an Tollwut erkrankten Tier hatte, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu dem Zeitpunkt gültig gegen Tollwut geimpfte Tiere bessergestellt und dürfen dann sogar unter behördlicher Beobachtung weiter zu Hause gehalten werden. Komplett ungeimpfte oder auch nur nach gesetzlicher Vorgabe nicht mehr gültig geimpfte Tiere hingegen müssen im Fall eines Kontakts zu einem seuchenverdächtigen Tier isoliert in Quarantäne genommen und bei Kontakt mit einem tollwutkranken Tier sogar getötet werden.“ Dies gelte auch dann, wenn eine Grundimmunisierung stattgefunden hat, aber keine aktuell gültige Auffrischungsimpfung erfolgt ist.
Impfen bei Reisen ins Ausland gesetzlich vorgeschrieben
Sobald Tierhalter mit ihrem Vierbeiner die Grenzen überschreiten wollen, ist eine Tollwutimpfung bei Hunden, Katzen und Frettchen Pflicht. Das gilt auch schon für eine Urlaubsreise. Möglich ist die Impfung der Tiere ab einem Alter von zwölf Wochen. Die Impfung muss in einem EU-Heimtierausweis dokumentiert sein, in welchem auch die Transpondernummer des Tieres sowie die Halterdaten eingetragen sind.
Achtung – zusätzlicher Nachweis bei der Einreise erforderlich!
Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der EU und vor allem bei der Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen – also unter anderem der Rückreise aus dem Urlaubsland – aus nicht gelisteten Drittländern wie beispielsweise Serbien, Ägypten oder Türkei wird zusätzlich zum EU-Heimtierausweis auch eine Bestimmung des Mindestantikörperspiegels im Blut von ≥ 0,5 IU/ml gefordert. Dieser sogenannte Titernachweis muss nur einmal erbracht werden und gilt für das jeweilige Tier lebenslang, sofern die Impfung jeweils fristgerecht aufgefrischt wurde.
Tierhalter, die eine Reise mit ihrem Tier planen, sollten daher vorab mit ihrem Tierarzt sprechen und sich hinsichtlich der Tollwutvorschriften informieren.
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