Sulzbach (Ts.) / Hannover – 22. Oktober 2024 – Die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin, Miriam Staudte (Bündnis 90/Die Grünen), plant Veränderungen im Landesjagdgesetz. Es sollen unter anderem der Abschuss von Hunden und Katzen und die Verwendung von Totschlagfallen verboten werden. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes kostenloses Heimtierregister betreibt, begrüßt diese Vorhaben ausdrücklich. Sie sind Teil des Koalitionsvertrages von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und werden dem Tierschutz bei der Jagd einen höheren Stellenwert einräumen.
Hunde und Katzen sind keine jagdbaren Tiere im Sinne des Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes getötet werden. „Die derzeit gültigen Regelungen zum Haustierabschuss sind jedoch unverhältnismäßig, willkürlich und gehen weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren erforderlich ist“, sagt Mike Ruckelshaus, Referent Tierschutzpolitik bei TASSO. Er ergänzt: „Es existieren keine belastbaren Zahlen, die belegen könnten, dass Hunde und Katzen eine nennenswerte Bedrohung für das Wild darstellen.“ Nachdem mehrere Bundesländer den Haustierabschuss in den vergangenen Jahren bereits verboten oder weitestgehend eingeschränkt haben, ist es nun an der Zeit, dass Niedersachsen den eigenen Koalitionsvertrag umsetzt und diesen Ländern folgt.
In der Beziehung zwischen Menschen und Haustieren hat sich in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss. Für die meisten Menschen sind Hunde und Katzen vollwertige Familienmitglieder oder wichtige soziale Begleiter, deren Tod daher auch immer großes Leid und seelische Qualen mit sich bringt. Hinzu kommen die verletzten Eigentumsrechte der Halterinnen und Halter der getöteten Tiere.
An der derzeitigen Jagdgesetzgebung gibt es weitere Kritik. Ruckelshaus: „Der Einsatz von Totschlagfallen verstößt eindeutig gegen das Gebot zu größtmöglicher Schmerzvermeidung bei der Tötung eines Wirbeltieres gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Tierschutzgesetz, denn keine Falle kann die sofortige Tötung garantieren und zahlreiche Tiere verenden unter unvorstellbaren Schmerzen. Daher entspricht das Verbot dieser grausamen Fallen grundlegenden tierschutzrechtlichen und -ethischen Erfordernissen.“ Da Fallen für den Totfang nicht selektiv töten, können nicht nur Haustiere wie Hunde und Katzen, sondern auch jungenführende Elterntiere und bestandsbedrohte Arten durch diese Fallen qualvoll getötet werden. Nicht weniger problematisch sind Lebendfallen, die aus Tierschutzgründen ebenfalls zu verbieten sind, da auch sie erhebliche gesundheitliche Risiken und Stresssituationen für die Tiere durch die plötzliche Zwangslage bedeuten.“
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