Informieren Sie sich umfangreich über die Einreisebedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen, wenn Dänemark auf Ihrer Urlaubszielliste steht.
Das strenge Hundegesetz von 2010 wurde zwar inzwischen wieder entschärft, doch das geltende Verbot von Zucht, Haltung und Einfuhr 13 als gefährlich geltender Hunderassen bleibt weiter bestehen. Hunde werden also weiterhin pauschal in einer Rasseliste als gefährlich oder ungefährlich eingestuft. Wenn Sie einen Hund haben, der in Dänemark auf der Rasseliste steht, darf er nicht mit in das Land einreisen. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.
Ein Beißvorfall kann weiterhin die Beschlagnahme Ihres Hundes zur Folge haben kann. Allerdings beurteilte früher ausschließlich die dänische Polizei, ob es sich um eine Bissverletzung handelt und ob der betroffene Hund daraufhin eingeschläfert wird. Seit dem 1. Juli 2014 können Hundehalter hierzu die Einschätzung eines Sachverständigen einfordern, der auch berücksichtigen muss wodurch die Beißerei zustande gekommen ist. Leider ist überhaupt nicht klar, welche Ausbildung diese Person haben muss, die sie dazu befähigt, über Tod oder Leben eines Hundes zu entscheiden.
Das alte Gesetz aus 1872 wurde aufgehoben: Grundbesitzer dürfen streunende Hunde auf Ihrem Grundstück nicht mehr erschießen. Allerdings werden Hundehalter, deren Hunde in Dänemark zum wiederholten Mal auf fremden Grundstücken umherstreunen, mit einem Bußgeld von bis zu 270 Euro belangt.
Die in Dänemark verbotene Rassen (Zucht, Haltung und Einfuhr) sind:
- Amerikanische Bulldogge
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Boerboel
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Pitbull Terrier
- Sarplaninac
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Tosa Inu
- Zentralasiatischer Owtscharka
Einreisebestimmungen für andere Länder finden Sie hier.