Tollwut bei Haustieren

Impfpflicht und Regelungen bei Reisen mit Hund und Katze

Hund mit Reisegepäck und EU-Heimtierausweis. © TASSO
Ein EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung gehört ins jede Reisegepäck.

Tollwut ist eine gefährliche und in vielen Teilen der Welt verbreitete Infektionskrankheit, die gleichermaßen bei Tieren und Menschen vorkommen kann und für die in Deutschland gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Meldepflicht besteht. Aktuell gilt Deutschland als tollwutfrei.

Dennoch besteht für Haustiere und Menschen auch hierzulande, zum Beispiel durch illegal nach Deutschland gebrachte infizierte Heimtiere, wie Hunde, Katzen und Frettchen, die Gefahr einer Tollwut-Ansteckung. Darüber hinaus existiert noch für in Deutschland lebende Menschen und Heimtiere ein erhöhtes Infektionsrisiko bei Reisen in Länder mit endemischem (dauerhaft gehäuft in einer begrenzten Region oder einer Population vorkommen) Tollwut-Vorkommen.

Keine Impfpflicht gegen Tollwut in Deutschland

Laut Leitlinien der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) besteht in Deutschland keine generelle Impfpflicht gegen Tollwut bei Heimtieren, da die klassische Tollwut seit 2008 in Deutschland getilgt ist. Die Impfung wird daher nur noch unter bestimmten Bedingungen empfohlen („Non-Core-Impfung“).

Doch gegen Tollwut geimpfte Tiere sind im Falle eines Kontaktes mit einem seuchenverdächtigen oder einem nachweislich an Tollwut erkrankten Tier bessergestellt und dürfen dann sogar unter behördlicher Beobachtung weiter zu Hause gehalten werden. Ungeimpfte Tiere hingegen müssen gemäß nationaler Tollwut-Verordnung im Fall eines Kontakts zu einem seuchenverdächtigen Tier isoliert in Quarantäne genommen und bei Kontakt mit einem tollwutkranken Tier sogar getötet werden.

Tollwut wird über virushaltigen Speichel übertragen

Hier finden Sie eine kurze medizinische Erklärung, was Tollwut ist, wie es übertragen wird und welchen Krankheitverlauf der Virus hat. 

  • Was ist Tollwut?

    Die Erreger der Tollwut gehören zu den Lyssa-Viren, von welchen wiederum die „Rabiesviren“ die in Europa vorkommende klassische (terrestrische) Tollwut hervorruft. Daneben gibt es auch noch Tollwutviren, die bei Fledermäusen vorkommen.

    Tollwut wird über den virushaltigen Speichel beim Biss durch ein tollwutkrankes Tier übertragen. Auch eine Infektion über sonstige Wunden und Mikroläsionen bei Kontakt mit erregerhaltigem Speichel ist möglich. Das Virus gelangt entlang der Nervenbahnen bis in das Gehirn, wobei es zur massenweisen Vermehrung und Ausbreitung der Viren über die Nervenbahnen in die Peripherie kommt.

    Bei diesem Prozess gelangt das Virus auch in die Speicheldrüsen und wird dann mit dem Speichel ausgeschieden. Dies kann bei Hunden schon drei Tage vor Manifestation der Erkrankung geschehen.

  • Tollwut – Verlauf und Therapie

    Der klassische Krankheitsverlauf der Tollwutinfektion hat drei Phasen: das Prodromal-(Vorläufer-), Exzitations-(Erregungs-) und Paralyse- (Lähmungs-) Stadium. Es können aber auch atypische Verläufe mit Magen-Darm-Symptomen auftreten.

    Für Mensch und Tier endet ein Krankheitsausbrauch immer tödlich.

    Therapieversuche sind bei Tieren verboten. Nach amtlicher Feststellung des Tollwut-Ausbruchs oder Tollwut-Verdachts hat die zuständige Behörde, die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere anzuordnen. Bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen kann die Behörde auch in bestimmten Fällen abweichend hiervon die Tiere zunächst nur unter behördliche Beobachtung stellen.

    Eine gesicherte Diagnose der Tollwut kann nur nach dem Tod des Patienten gestellt werden. Hierbei kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, die den Nachweis des Rabiesvirus in Gehirnmaterial ermöglichen.

    Weitere medizinische Informationen sowie Infektionsschutzmaßnahmen bei Tollwut hat auch das Robert Koch Institut zusammengestellt.  

Impfpflicht bei Reisen ins europäische Ausland

Eine Impfpflicht gegen Tollwut besteht hingegen für Hunde, Katzen und Frettchen, wenn diese innerhalb oder außerhalb der EU grenzüberschreitend verbracht werden sollen.

Für Reisen innerhalb der EU reicht die Impfung nach Angaben des Impfstoffherstellers ab dem Alter von 12 Wochen. Die Impfung muss in einem EU-Heimtierausweis dokumentiert sein, in welchem auch die Transpondernummer des Tieres sowie die Halterdaten eingetragen sind. 

Zusätzlicher Nachweis nötig: Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der EU und bei der Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen aus nicht gelisteten Drittländern wird zusätzlich zum EU-Heimtierausweis auch eine Bestimmung des Mindestantikörperspiegels im Blut von ≥ 0,5 IU/ml gefordert. Um diesen Blut-Wert auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erreichen, werden die Tiere dreimal geimpft: im Alter von 12 und 16 Wochen sowie noch einmal im Alter von 15 Monaten.

Ein Heimtierausweis kann nur von einem Tierarzt ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip oder  eine Tätowierung. Bitte beachten Sie, dass bei Tieren, die nach 2011 geboren sind, die Kennzeichnung durch einen Mikrochip erfolgen muss und auch nur diese Art der Kennzeichnung beim Übertritt über die europäischen Grenzen akzeptiert wird.

Denken Sie auch daran, die Transpondernummer mit Ihren Halterdaten bei TASSO zu registrieren, damit Ihr Tier jederzeit und überall identifiziert werden kann, sollte es einmal entlaufen. Ist Ihr Tier bereits registriert, dann halten Sie Ihre Kontaktdaten bei TASSO immer aktuell, damit wir Sie im Notfall schnell erreichen können.

Weitere Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen bezwecken den Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Sie gelten nur für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen, die zu keinem Eigentumsübergang oder Verkauf führen dürfen.

So dürfen zum Beispiel pro Person höchstens fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Für jedes Tier ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen, in dem neben den Halterdaten auch die Transpondernummer und eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sind.

Weitere Innformationen und Regelungen finden Sie auf den offiziellen Seiten:

Wichtiger Hinweis: Ab 01.01.2021 sind EU-Heimtierausweise, die für Tierbesitzer mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, für Reisen mit Heimtieren von Großbritannien in ein EU-Land oder nach Nordirland nicht mehr gültig!

Wenn Sie mit Ihrem Tier eine Reise planen, dann sprechen Sie vorab mit ihrem Tierarzt und informieren Sie sich rechtzeitig hinsichtlich der Tollwutvorschriften im jeweiligen Land.

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