Impfpflicht bei Reisen ins europäische Ausland
Eine Impfpflicht gegen Tollwut besteht hingegen für Hunde, Katzen und Frettchen, wenn diese innerhalb oder außerhalb der EU grenzüberschreitend verbracht werden sollen.
Für Reisen innerhalb der EU reicht die Impfung nach Angaben des Impfstoffherstellers ab dem Alter von 12 Wochen. Die Impfung muss in einem EU-Heimtierausweis dokumentiert sein, in welchem auch die Transpondernummer des Tieres sowie die Halterdaten eingetragen sind.
Zusätzlicher Nachweis nötig: Für Reisen in bestimmte Länder außerhalb der EU und bei der Einfuhr von Hunden, Katzen oder Frettchen aus nicht gelisteten Drittländern wird zusätzlich zum EU-Heimtierausweis auch eine Bestimmung des Mindestantikörperspiegels im Blut von ≥ 0,5 IU/ml gefordert. Um diesen Blut-Wert auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erreichen, werden die Tiere dreimal geimpft: im Alter von 12 und 16 Wochen sowie noch einmal im Alter von 15 Monaten.
Ein Heimtierausweis kann nur von einem Tierarzt ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Bitte beachten Sie, dass bei Tieren, die nach 2011 geboren sind, die Kennzeichnung durch einen Mikrochip erfolgen muss und auch nur diese Art der Kennzeichnung beim Übertritt über die europäischen Grenzen akzeptiert wird.
Denken Sie auch daran, die Transpondernummer mit Ihren Halterdaten bei TASSO zu registrieren, damit Ihr Tier jederzeit und überall identifiziert werden kann, sollte es einmal entlaufen. Ist Ihr Tier bereits registriert, dann halten Sie Ihre Kontaktdaten bei TASSO immer aktuell, damit wir Sie im Notfall schnell erreichen können.
Weitere Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen bezwecken den Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Sie gelten nur für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen, die zu keinem Eigentumsübergang oder Verkauf führen dürfen.
So dürfen zum Beispiel pro Person höchstens fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Für jedes Tier ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen, in dem neben den Halterdaten auch die Transpondernummer und eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sind.
Weitere Innformationen und Regelungen finden Sie auf den offiziellen Seiten:
Wichtiger Hinweis: Ab 01.01.2021 sind EU-Heimtierausweise, die für Tierbesitzer mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, für Reisen mit Heimtieren von Großbritannien in ein EU-Land oder nach Nordirland nicht mehr gültig!
Wenn Sie mit Ihrem Tier eine Reise planen, dann sprechen Sie vorab mit ihrem Tierarzt und informieren Sie sich rechtzeitig hinsichtlich der Tollwutvorschriften im jeweiligen Land.