Unternehmen mit Bürohunden brauchen Regeln

Eine „Hundeordnung“ schafft Klarheit für die Mitnahme von Büroschnauzen

Ein Hund schaut über den Schreibtisch. © TASSO e.V.
Eine Hundeordnung regelt in Unternehmen, die Zusammenarbeit mit tierischen Kollegen.

Wenn Mitarbeiter ihre Vierbeiner ins Büro beziehungsweise mit zur Arbeit nehmen dürfen, dann ist es selbstverständlich, dass Halter auf ihre tierischen Kollegen achten. Wenn mehrere Büroschnauzen anwesend sind, kann es hilfreich sein, einige Regeln festzuhalten, die das gemeinsame Zusammenarbeiten organisieren.

Bei TASSO gibt es dafür die sogenannte Hundeordnung, die die Mitnahme von unseren Büroschnauzen regelt. Warum solche Bestimmungen wichtig sind? Damit Kollegen mit und ohne Hund wissen, worauf sie in ihrem Arbeitsalltag mit tierischen Kollegen achten sollten und an wen sie sich bei Fragen wenden können.

Was gehört in eine Hundeordnung?

Welche Punkte und Regelungen in einer „Hundeordnung“ festgehalten beziehungsweise geklärt werden müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren und individuellen Anforderungen und Wünschen im Unternehmen ab. Anbei finden Sie eine Auflistung von Punkten, die Sie zum Beispiel für Ihre eigene Hundeordnung übernehmen, anpassen oder erweitern können.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Hund mit ins Büro darf? Dazu zählen zum Beispiel gültige Impfungen, ein Nachweis über eine Tierhalterhaftversicherung, ein Besitzernachweis etc.
  • Gibt es Ausschlusskriterien, nach denen ein Hund nicht mitgebracht werden darf? Zum Beispiel akute und ansteckende Krankheiten.
  • Gibt es eine maximale Anzahl an Hunden, die gleichzeitig in einem Büro sein dürfen?
  • An wen können sich Mitarbeiter (mit und ohne Hund) wenden, wenn Fragen oder Probleme auftreten?
  • Gibt es im Gebäude selbst etwas zu beachten? Dürfen zum Beispiel nur bestimmte Ein- und Ausgänge benutzt werden?
  • Besteht im Bürogebäude generelle Leinenpflicht oder nur in besonderen Situationen?
  • Wie sind die Regeln für Spaziergänge und Spielpausen?
  • Was braucht der Hund, um sich am Arbeitsplatz wohlzufühlen? Besteht zum Beispiel die die Möglichkeit, Rückzugsorte einzurichten?
  • Wie sieht es aus, wenn sich zum Beispiel zwei Vierbeiner nicht verstehen?

Wird bei TASSO eine neue Büroschnauze „eingestellt“, bekommt der Halter die TASSO-Hundeordnung ausgehändigt, damit er gleich weiß, welche Regeln gelten. Haben Sie auch eine „Hundeordnung“ beziehungsweise Vereinbarung in Ihrem Unternehmen, die die Zusammenarbeit mit tierischen Kollegen regelt?

Lesen Sie auch, wie ein ideales Wohfühlbüro für Ihre Büroschnauze aussehen könnte.

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