Die Eierindustrie ist jedoch mit großen Tierschutzproblemen behaftet, die nicht einfach ignoriert werden dürfen. Zu nennen ist als erstes das grausame millionenfache Kükenschreddern in den Brütereien, das ausschließlich aus ökonomischen Gründen stattfindet, weil die männlichen Geschwister der Legehennenküken aus der Leistungszucht nicht schnell genug Fleisch für die Vermarktung als Fleischhähnchen ansetzen. Ein Produktionssystem, das jährlich 45 Millionen Lebewesen an ihrem ersten Lebenstag sinnlos tötet, sollte aus Tierschutzgründen an der Ladentheke nicht unterstützt werden.
TASSO fordert deshalb das sofortige gesetzliche Verbot der Kükentötung.
Der Ausstieg aus der Kükentötung durch den Einsatz eines Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung am Ei wurde von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bereits für das Jahr 2017 angekündigt, aber bis heute nicht realisiert. Auch der Bundesratsbeschluss von 2015 zur Änderung des Tierschutzgesetzes, wonach es künftig verboten sein soll, „ein Tier ohne vernünftigen Grund, insbesondere zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile, zu töten“, wurde immer noch nicht umgesetzt. Erst im Januar 2021 kündigte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den in Deutschland beschlossenen Ausstieg aus dem Kükentöten zum Ende des Jahres 2021 an und legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Ebenso wird beim Eierkauf über das Schicksal der Legehennen entschieden. Denn aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht sind bei Schaleneiern tierschutzgerechtere Haltungssysteme wie Bio- oder Freilandhaltung klar ersichtlich, sodass der Konsument seine Kaufentscheidung auch von Tierschutzkriterien abhängig machen kann. Dennoch ist auch hier zu bedenken, dass Legehennen unabhängig vom jeweiligen Haltungssystem bereits nach maximal zwei Nutzungsjahren, wenn die Legeleistung nachlässt, geschlachtet werden. Dabei kann die natürliche Lebenserwartung bei Haushühnern durchaus zehn Jahre betragen.
Bei verarbeiteten Eiern in Fertigprodukten wie Backwaren, Teigwaren und Süßigkeiten hingegen sind Angaben zu dem Haltungssystem, aus dem die verwendeten Eier stammen, nicht verpflichtend vorgeschrieben und deshalb auch nur selten auf der Verpackung anzutreffen. Da in Fertigprodukten jedoch auch Eier aus tierschutzwidriger Käfig- oder Bodenhaltung verarbeitet werden, fordern wir eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Eibestandteile enthalten, analog der Kennzeichnung von Schaleneiern. Auch hierzu gab es im Jahr 2016 einen Bundesratsbeschluss, dessen Umsetzbarkeit das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erst noch prüfen lassen will.
So erkennen Sie die Herkunft Ihrer Eier:
0=Eier aus ökologischer Erzeugung
1=Eier aus Freilandhaltung
2=Eier aus Bodenhaltung
3=Eier aus Käfighaltung