In der EU leiden jährlich rund 360 Millionen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, dazu über 1 Milliarde Geflügel auf Tiertransporten. Ziel dieser Transporte ist in der Regel der Schlachthof oder bei Jungtieren Aufzucht- beziehungsweise Mastbetriebe. Transportmittel ist meist der LKW, seltener die Bahn oder das Schiff.
Spätestens seit den Filmdokumentationen über Schlachttiertransporte von Manfred Karremann in den 90er Jahren sind die hiermit verbundenen unglaublichen Tierqualen bekannt. Die Tiere werden mit ihnen nicht bekannten Artgenossen auf engstem Raum eingepfercht und dem Stress einer unter Umständen tagelangen leidvollen und strapaziösen Fahrt ausgesetzt. Dabei müssen sie Verletzungen, Misshandlungen beim Verladen, Erschöpfung sowie Hunger und Durst durch nicht vorhandene, nicht funktionierende oder nicht erreichbare Tränken erleiden. Extreme Temperaturen tun ihr übriges, sodass bereits auf den Transporten Tiere sterben. Und auf die Überlebenden wartet am Ende dieses Martyriums nicht selten der qualvolle Tod durch betäubungsloses Schlachten am Zielort.
Rechtsgrundlagen
EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen
Nationale Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Diese Verordnungen enthalten zwar Mindestvorgaben wie Platzangebot auf dem Transporter und die Behandlung und Versorgung der Tiere, aus Tierschutzsicht sind diese Regelungen aber völlig unzureichend. Zudem ist beispielsweise der Transport von Rindern in doppelstöckigen LKWs erlaubt, was wiederum besonders bei großen Tieren zu Folge hat, dass sie nicht in natürlicher Körperhaltung stehend mit mindestens 20 cm Platz über dem Widerrist untergebracht werden können. In Deutschland sind nur LKWs mit maximal 4 Metern Höhe für den internationalen Verkehr zugelassen. Andere Länder lassen bei den Transportern eine Deckenhöhe bis 4,4 Meter zu oder verzichten deshalb längst auf doppelstöckige Tiertransporte.
Offener Brief – Stopp von rechtswidrigen Kälbertransporten (23.02.2021)
An Ministerpräsident Kretschmann, Minister Hauk und Landrat Sievers: Während fast alle Bundesländer keine Kälbertransporte abfertigen, gibt es in Baden-Württemberg einen Erlass vom 01.02.2021, der diese erlaubt. Doch die Tiere sind viel zu jung für den Transport, denn sie sind unter anderem abhängig davon, Muttermilch oder etwas Ähnliches zu bekommen und brauchen auch Ruhepausen. Die langen Fahrtzeiten erlauben dies nicht. Gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen fordern wir einen sofortigen Stopp dieser tierschutzwidrigen Kälbertransporte per Verwaltungsakt.
Offener Brief an MP Kretschmann, Minister Hauk und Landrat Sievers
Offener Brief – Verbot von Nutztiertransporten in außereuropäische Drittländer (08.02.2021)
In einem Brief an EU-Kommissarin Stella Kyriakides und die Mitglieder des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport fordert TASSO in einem Bündnis mit 19 weiteren Tierschutzorganisationen das Verbot von Nutztiertransporten in außereuropäische Drittländer. Der bislang praktizierte und dokumentierte Nutztiertransport in osteuropäische, klein- und zentralasiatische oder nordafrikanische Staaten widerspricht ausdrücklich der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Bis zu einer Umsetzung eines generellen Verbotes von Nutztiertransportverbotes in diese Länder fordert das Bündnis in seinem Schreiben die umgehende verpflichtende Einhaltung von Mindestvoraussetzungen wie unter anderem die Schaffung eines einheitlichen, europaweit und im Drittland anzuwendenden zertifizierten Kontrollsystems durch ausreichend vorhandenes Personal sowie ein Verbot von Lebendtiertransporten per Schiff dorthin.
Offener Brief an den EU-Untersuchungsausschuss
Offener Brief – an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (14.10.2020)
Gemeinsam mit zahlreichen anderen Tierschutzorganisationen haben wir uns in einem Offenen Brief an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, gewandt und fordern ihn auf, die fortlaufenden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in seinem Land abzustellen und den für Tierschutz zuständigen Landwirtschaftsminister, Peter Hauk, zu entlassen.
Offener Brief an Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (BW)
Offener Brief – Stoppen Sie rechtswidrige Tiertransporte in Drittstaaten! (26.07.2020)
Neun Landkreise und Städte in Deutschland waren, einer Recherche des RBB zufolge, im Zeitraum von Januar 2019 bis Februar 2020 für 97% aller Tiertransporte in "Tierschutz-Hochrisiko-Staaten" verantwortlich. Gemeinsam mit 19 weiteren Tierschutzverbänden haben wir uns in einem Offenen Brief an die Landräte dieser Kreise gewandt und diese aufgefordert, die tierquälerischen Tiertransporte in Drittstaaten nicht mehr abzufertigen.
Offener Brief an den Landrat Rhein-Sieg-Kreis
Auf unseren Brief haben wir leider bis heute keine Antwort erhalten. Inzwischen haben aber NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Thüringen die Langstreckentransporte in Länder außerhalb der EU verboten. Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten entsprechende Verbote bereits 2019 erlassen.
Weitere Aktionen
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Die „8hours“-Kampagne
Um der Untätigkeit von EU-Kommission und Mitgliedsstaaten bei der zeitlichen Begrenzung von Tiertransporten zu begegnen, haben der EU-Parlamentarier Dan Jørgensen und die Tierschutzorganisation Animals Angels e.V. die europaweite „8hours“-Kampagne ins Leben gerufen, die auch von TASSO unterstützt wurde. Diese forderte eine Begrenzung der Langstreckentransporte von „Schlacht“-Tieren auf höchstens acht Stunden. Unterstützung gab es bei dieser großen Kampagne von vielen EU-Parlamentariern und europäischen Tierschutzorganisationen.
Am 15. März 2012 hat das EU- Parlament die Schriftliche Erklärung 49/2011 „zur Festsetzung einer Obergrenze von acht Stunden für den Transport von zur Schlachtung bestimmten Tieren in der EU“ angenommen. 395 Parlamentarier stimmten für das Dokument. Diese Erklärung fordert die Kommission und den Rat auf, „die Verordnung Nr. 1/2005 dahingehend zu überarbeiten, dass eine Beförderungsdauer von höchstens acht Stunden für Schlachttiere festgesetzt wird“.
Im Juni 2012 konnten in Anwesenheit internationaler Tierschutzorganisationen über 1,1 Millionen Unterschriften, von denen allein in Deutschland über 370.000 Stimmen generiert wurden, dem EU-Kommissar John Dalli überreicht werden.
Kommissar Dalli räumte beim Gespräch vor Ort ein, dass die derzeitigen Transportbestimmungen verbesserungswürdig seien und versprach den Anwesenden, eine Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 vorzuschlagen, die unter anderem kürzere Transportzeiten berücksichtige. Eine Woche später hat jedoch ein Vertreter von John Dalli diese Aussagen widerrufen, worauf noch einmal über 30.000 Beschwerdebriefe beim EU-Kommissar eingingen.
John Dalli ist im Oktober 2012 mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Die „8hours“-Kampagne als solche gibt es nicht mehr. 2013 und 2014 hat sich immerhin der EU-Petitionsausschuss mit dem Anliegen der „8hours“-Petition beschäftigt.