Rechtliche Grundlagen
Eintrag im Register
Stellen Sie sicher, dass der Tierschutzverein im Register des Amtsgerichtes eingetragen ist und die Gemeinnützigkeit anerkannt wurde.
Mitglieder und Mitgliedsantrag
Die für den Verein verantwortlich agierenden Personen (Vorstand) werden offen kommuniziert (Impressum). Zudem ist der Mitgliedsantrag im Idealfall öffentlich zugänglich (Webseite).
Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt.
Genehmigung
Tierschutzvereine, die Wirbeltiere aus dem Ausland nach Deutschland verbringen und gegen Entgelt abgeben, benötigen eine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Ziff. 5.
Transparenz
Die Transparenz in der Arbeit ist für einen gemeinnützigen, auf Spendenbasis arbeitenden Tierschutzverein enorm wichtig. Es muss ersichtlich und für Spender:innen nachvollziehbar sein, wie der Tierschutzverein arbeitet und wofür die Spenden eingesetzt werden. Die Kommunikation kann über eine Webseite, Social Media sowie eigene Kanäle (zum Beispiel Mitgliederzeitschrift) erfolgen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Informationen fortlaufend aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass es sich nicht nur um einen Scheinverein handelt.
Zudem sollten Erfahrungsberichte und Bewertungen durchgelesen werden, um sich ein Bild von dem Tierschutzverein zu machen. Dabei sollte man bedenken, dass eine negative Bewertung immer subjektiv ist und zum Beispiel oft mit einer nicht zustande gekommenen Vermittlung und damit einhergehenden Enttäuschung zusammenhängt.
Arbeitsweise
Unterschieden werden grundsätzlich zwischen:
- einem Tierschutzverein im Inland mit eigenem angeschlossenem Tierheim
- Neben der optimalen Vermittlung seiner Tiere sollte der Verein auch daran interessiert sein, Aufklärungsarbeit zu betreiben und konkrete Projekte zu unterstützen. Im Inland könnten das zum Beispiel Kastrationsprojekte für Streunerkatzen sein.
- einem Tierschutzverein im Inland, der mit einem Tierheim im Ausland kooperiert
- Bei einem Tierschutzverein mit Kooperationen ins Ausland sollte man darauf achten, dass der Verein das Tierheim und die Gegebenheiten vor Ort persönlich kennt und idealerweise regelmäßig besucht.
- Um Tiere nach Deutschland zu vermitteln, sollte zudem im ersten Schritt auf erfahrene und geprüfte Pflegestellen zurückgegriffen werden. Dort können die Tiere erst einmal in Ruhe ankommen, können gesundheitlich durchgecheckt werden und es kann eine fundierte Einschätzung der einzelnen Tier-Charaktere für die Vermittlung erstellt werden.
- Vereine, die vorwiegend Auslandstierschutz betreiben, sollten großes Interesse daran haben, dass sich vor allem die Situation der Tiere in ihrem Herkunftsland nachhaltig verbessert.
Vermittlungsablauf
Tiere aller Alterklassen
Grundsätzlich sollte das Angebot von Tieren gemischt sein (junge und ältere Tiere). Wird nur ein Schema bedient (ausschließlich Welpen), kann man darauf schließen, dass der kommerzielle Gewinn im Vordergrund steht. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Illegaler Welpenhandel
Keine Mitleidsvermittlung
Die Vermittlung basiert nicht auf einer Mitleidsvermittlung, beispielsweise mit dem Argument, dass das Tier sonst getötet wird.
Zutreffende und ehrliche Beschreibungen der Tiere
Die Vermittlungstexte sind seriös, ehrlich und weisen auf typische Charaktermerkmale der Tiere hin. Zudem werden bei der Vermittlung keine Auffälligkeiten verschwiegen. Der Tierschutzverein kann das Tier gut einschätzen und konkret benennen, in welcher Umgebung das Tier sich am wohlsten fühlen würde und welchen Anspruch das Tier an seine Halter:in hat.
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren bzw. die Auswahlkriterien sind fair, ehrlich und vor allem für den Interessenten zu jedem Zeitpunkt transparent.
Kontaktaufnahme und erstes Kennenlernen
Die erste Kontaktaufnahme sollte per E-Mail oder Telefon geschehen, um die grundsätzlichen Gegebenheiten abzustimmen. Stellt man fest, dass das Tier und die Tierinteressierten zusammenpassen könnten, wird ein persönliches Kennenlernen vereinbart. Für diesen ersten Termin sollte ausreichend Zeit eingeplant werden und es sollte gerade bei Hunden eine dem Tier vertraute Person mit anwesend sein.
Kennenlernphase mit Tier
Selbstverständlich setzt die endgültige Vermittlung des Tieres eine Kennenlernphase voraus, denn Tier und Mensch müssen sich aufeinander einstellen können. Idealerweise wird die Phase begleitet (Hundetrainer;in, Pfleger:in, Pflegestelle) und Tier und Tierinteressierte haben ausreichend Zeit und Raum, sich in möglichst vielen unterschiedlichen Situationen kennenzulernen. Wie lange die Kennenlernphase dauern sollte, muss individuell an die Tiere und künftige Halter:innen angepasst werden.
Vor- und Nachkontrollen
Der Verein führt Vor- und Nachkontrollen durch: Vor der Vermittlung erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle. Nach einer Eingewöhnungszeit erfolgt eine weitere Kontrolle im neuen Zuhause.
Vertrag
Der Verein schließt mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag und zeigt Ihnen diesen auf Ihre Bitte vorab. Dabei besteht weder Zeitdruck noch drängt der Verein auf eine schnellstmögliche Unterzeichnung. Sie haben ausreichend Zeit zur Prüfung und Nachfragen werden gerne beantwortet.
Grundsätzlich muss die vermittelnde Stelle die Möglichkeit bieten und auch haben, das Tier zurückzunehmen, sollten nach der Vermittlung Schwierigkeiten auftreten.
Gesundheitscheck
Alter der Welpen
Hunde- und Katzenwelpen aus dem Inland dürfen vor der 8. Lebenswoche nicht von der Mutter getrennt werden. Eine frühere Vermittlung kann enorme und lebenslange Verhaltensauffälligkeiten zur Folge haben. Ist das Muttertier nicht bei den Welpen, sollten diese trotzdem bis mindestens zur 8. Lebenswoche im Geschwisterverbund bleiben.
Einfuhr von Welpen aus dem Ausland
Welpen, die aus dem Ausland kommen, müssen zum Zeitpunkt der Vermittlung in Deutschland mindestens 16 Wochen alt sein. Dies ist in den geltenden Einreisebestimmungen hinsichtlich Tollwut begründet. Ein Welpe muss bei Einreise gültig gegen Tollwut geimpft sein und darf erst in der 12. Lebenswoche geimpft werden. Ein ausreichender Impfschutz ist vier Wochen nach der Erstimpfung gegeben. Zudem sollten tiere aus dem Ausland auf die je nach Herkunftsland typischen Erkrankungen untersucht werden, wie zum Beispiel Mittelmeerkrankheiten
Untersuchungen von Tieren
Die Tiere aus Tierschutzvereinen sollen nachweislich regelmäßig untersucht und auf Endo- und Ektoparasiten behandelt werden. Außerdem sollten die zu vermittelnden Tiere nur nach einer medizinischen Ausgangsuntersuchung vermittelt werden.
Ein seriöser Tierschutzverein gibt seine Tiere gechippt und mit Hinweis auf Registrierung ab. Zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung sind Katzen, Kater und männliche kleine Heimtiere in der Regel kastriert. Die Kastration bei Hunden stellt einen Eingriff dar, der medizinisch, verhaltensbiologisch und ethisch abgewogen werden muss.