Hände weg von Selbstmedikation!
Im Internet lassen sich zwar Erste-Hilfe-Tipps für den Fall einer Vergiftung nachlesen, die meisten sind jedoch kaum praktikabel oder können sogar lebensgefährlich sein. „Bringen Sie Ihren Hund keinesfalls zum Erbrechen. Wurden ihm ätzende Stoffe oder scharfkantige Gegenstände verabreicht, könnten Sie dadurch seinen Zustand verschlimmern“, warnt Dr. Anette Fach.
„Auch das Verabreichen von medizinischer Aktivkohle kostet Sie im Ernstfall überlebenswichtige Zeit. Zwar binden Kohletabletten Giftstoffe im Körper, die notwendige Anzahl der Tabletten orientiert sich jedoch an ihrer Dosierung und am Körpergewicht des Tieres. Da können schnell sogar 20 bis 30 Tabletten notwendig werden, die jedoch aufgrund ihres Geschmacks nicht immer gern angenommen werden.“
Im Ernstfall zählt jede Minute. Kontaktieren Sie sofort einen Tierarzt oder eine Tierklinik, kündigen Sie Ihren Notfall an und machen Sie sich schnellstmöglich auf den Weg zur der tierärztlichen Behandlung. Nur eine sofortige Behandlung kann das Leben Ihrer Vierbeiners retten.
TASSO-Tipp
Um bestmöglich für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, sollten Tierhalter ihre Notfallkontakte kennen und immer bereithalten. Dazu gehören neben den Kontaktdaten des behandelnden Tierarztes auch Adresse und Telefonnummer der nächstgelegenen Tierklinik.
Giftköder: Nicht nur im öffentlichen Raum
Nicht nur im öffentlichen Raum fallen Hunde Giftstoffen zum Opfer. Sogar unter Nachbarn kommt es zu absichtlichen Vergiftungen von Haustieren: „Zum Beispiel, wenn sich Nachbarn vom Hundegebell gestört fühlen oder die Hundehalter ihren Hund in die benachbarte Einfahrt oder in den Vorgarten koten lassen“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries zu berichten. Sogar auf eingezäunten Privatgrundstücken können Hunde nicht sicher sein: Das als unangenehm empfundene Tier ist nur einen Giftköderwurf über den Zaun entfernt. Hinzu kommt, dass Hundehasser auch unter dem Vorwand der Schädlingsbekämpfung Gifte auslegen. „Da beispielsweise Rattengift jedoch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf dieses nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden. Zudem sollte die Stelle mit Warnschildern markiert werden“, erklärt Ann-Kathrin Fries. „Gemäß den Risikominderungsmaßnahmen des Bundesumweltamtes dürfen bestimmte Rattengifte sogar nicht mehr von Laien, sondern nur noch von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis angewendet werden.“